Hallo liebe Forumleser!
Ich habe folgenden Sachverhalt.
Es wurde im April per Karte des Geschäfts A ein Artikel im Wert von 92,60 € gekauft.
(Die Beträge der jeweils gekauften Waren werden am Monatsende vom Bankkonto des Kunden B per Lastschrift eingezogen)
In dem Fall war das Konto leider nicht genügend gedeckt.
Dies ist leider auch nicht aufgefallen - Umzugsstress etc pp.
Nun flattert gestern ein schreiben von RA ein der das Geschäft A vertritt.
Es wird nun gefordert 150 Euro zu bezahlen da die Forderung von A nicht beglichen wurde!
Die Frage nun : Es ist nie eine Mahnung eingeflattert?!
MUSS das nicht sein???
Der Kunde B ist umgezogen und kann sich nicht mehr dran erinnern ob er die neue Adresse mitgeteilt hat.
Muss A aber nicht vorerst versuchen die Mahnung zuzustellen (evtl. Einwohnermeldeamtsauskunft?!) um die Forderung einzutreiben falls er sieht dass B verzogen ist.
Oder kann er gleich einen Anwalt hinzuziehen?
Dass die Forderung von B beglichen wird steht nicht zur Debatte - aber muss B die gesamten Anwaltskosten tragen?!
Würde mich riesig über eure Antworten freuen!
Danke & LG
Karo
Hi,
Die Frage nun : Es ist nie eine Mahnung eingeflattert?!
MUSS das nicht sein???
nein.
Muss A aber nicht vorerst versuchen die Mahnung zuzustellen
(evtl. Einwohnermeldeamtsauskunft?!) um die Forderung
einzutreiben falls er sieht dass B verzogen ist.
Nein.
Oder kann er gleich einen Anwalt hinzuziehen?
Ja.
Dass die Forderung von B beglichen wird steht nicht zur
Debatte - aber muss B die gesamten Anwaltskosten tragen?!
Ja, sofern sie angemessen sind. Aber solltest Du sowas nicht wissen?
Gruß,
Malte
Puh…
Auf diesen Satz hin:
Ja, sofern sie angemessen sind. Aber solltest Du sowas nicht
wissen?
habe ich mal einen Blick in die Vika geworfen - und Bauklötze gestaunt.
Levay
Auf diesen Satz hin:
Ja, sofern sie angemessen sind. Aber solltest Du sowas nicht
wissen?
habe ich mal einen Blick in die Vika geworfen - und Bauklötze
gestaunt.
wahrscheinlich ist die Auskunft von ihrem Boss noch viel teurer:smile:
Levay
Mikesch
Wer sagt denn dass ich den Job noch ausübe?!
Den habe ich vor 5 Jahren gelernt …
und man kann nicht alles im Kopf behalten! Vorallem nicht wenn man jetz GANZ WAS ANDERES macht!
Ich wollte hier von euch ne auskunft haben - und kein rumphilosophieren ob ich das wissen sollte oder nicht …
Wenn ichs wüsste hätte ich nicht gefragt …
Mir gings einfach nur darum ob die Mahnungen kommen müssen oder nicht …
Aber naja …
„danke“ trotzdem für eure „tollen“ antworten!
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an Levay,
kommt es nicht darauf an, ob es sich um einen Verbraucher, oder ein B2B Geschäft handelt?
Ich dachte:
Ein Verbraucher muss darüber in Kenntnis gesetzt werden, wann Verzug eintritt (nach 30 Tg.?) bzw. eingetreten ist. Also in Verzug gesetzt, oder gemahnt werden, oder halt über die Zahlungsfrist aufgeklärt werden?
Der kluge Geschäftsmann gibt ein Datum an, oder eine Frist, die nach Kalender bestimmt ist. Nur wenn eine Frist genannt ist, ist keine Mahnung nötig, bzw. tritt auch 30 Tg. nach Rechnungsstellung automatisch Verzug ein.
Keine Ahnung, wie das bei Kartenzahlung und in Geschäften so ist.
Könntest du mich bitte entsprechend korrigieren?
Danke vorab Marion
Ein Verbraucher muss darüber in Kenntnis gesetzt werden, wann
Verzug eintritt (nach 30 Tg.?) bzw. eingetreten ist.
Jein, Verzug kann ja auch durch Mahnung entstehen. Im Grunde wird das alles im Gesetz ganz verständlich erklärt: § 286 BGB.
Levay
Wer sagt denn dass ich den Job noch ausübe?!
Na, wer wohl? DU! Du hattest das bis heute Morgen noch in deiner Vika stehen. Entschuldige mal, aber findest du es wirklich sooooooooooooooooooooooooo überraschend, wenn jemand davon ausgeht, dass du ReNo-Angestellte bist, wenn das als Beruf in deiner Vika genannt wird? Du tust ja geradezu so, als seien wir total voreilig, wenn wir erst mal das glauben, was da steht…
Levay
Ein Verbraucher muss darüber in Kenntnis gesetzt werden, wann
Verzug eintritt (nach 30 Tg.?) bzw. eingetreten ist.
Jein, Verzug kann ja auch durch Mahnung entstehen. Im Grunde
wird das alles im Gesetz ganz verständlich erklärt: § 286 BGB.
Danke.
Die Frage ist:
Warum ist grundsätzlich keine Mahnung notwendig, wenn es sich um eine nicht eingelöste Lastschrift per (EC?) Karte handelt?
Also um ein ‚Verbrauchergeschäft‘.
Das verstehe ich nicht, da auf Kassenzetteln normalerweise kein Hinweis auf die gesetzl. Verzugsfrist steht oder gar ein Zahlungsziel. Auch nicht auf den EC-Lastschrift-Auftragszetteln der Supermarktkassen.
Aus der Frage ging nicht eindeutig hervor, ob der Käufer eine Rechnung mit Hinweis auf das Zahlungsziel erhielt oder nur einen Kassenzettel vom Supermarkt. Daher kapiere ich das nicht. Auch nicht, wenn ich BGB 286 lese.
[…]dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.[…]
Aber ok, lassen wir es halt. §§ lesen und deuten ist nicht immer einfach.
Marion