Vertragsbruch beim GbR-Vertrag?

Hallo,

Person A und Person B schliessen einen GbR-Vertrag und eröffnen gemeinsam ein Restaurant. Person B muss nach einem halben Jahr aus gesundheitlichen Gründen aufhören und verkauft seinen Anteil für 5000 € an Person C.

A und C schliessen ebenfalls einen GbR-Vertrag.

Nach 2 Jahren sind A und C zerstritten, eine tägliche Zusammenarbeit ist kaum mehr möglich. C sucht sich daher einen anderen Job zum 1.7.07. 2 Wochen vorher informiert C seinen Partner darüber, dass er in 2 Wochen nicht mehr wiederkommt und dass er von A die eingesetzten 5000 Euro plus eventuell „noch mehr“ haben möchte.

A ist zwar grundsätzlich damit einverstanden, dass C die GbR verlässt, jedoch nicht bereit, Geld in dieser Höhe an C zu zahlen bzw. C ohne die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist gehen zu lassen, da C 8 Stunden täglich durch Aushilfen ersetzt werden muss, die zusätzliches Geld kosten.

Das Inventar des Restaurant gehört zu 95 % dem Vermieter - ist also nicht Eigentum der Gesellschaft. Das von der GbR gekaufte Inventar (Möbel, Maschinen) hatte vor 2 Jahren einen Gesamt-Neuwert von 3000 €. Vieles an Inventar (Kühlschränke usw.) sind Schenkungen und waren bereits zum Zeitpunkt der Schenkung gebraucht.

Was kann A nun tun, bzw. worauf muss A achten? Welche Rechte hat A und worauf kann er bestehen? Wenn C seinen neuen Job einfach antritt, wer kommt dann für die entstehenden Personalkosten im Restaurant auf? Begeht C Vertragsbruch und wenn ja, welche Strafe bekommt er?

Hier ein Auszug aus dem geschlossenen GbR Vertrag:

§8) Die Gesellschafter sind verpflichtet, der Gesellschaft ihre volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. (Un)entgeltliche Nebenbeschäftigungen sind nur mit Zustimmung aller Gesellschafter statthaft.

§11) Alle Gesellschafter sind berechtigt, Privatentnahmen zu gleichen teilen zu tätigen.

§13) Der Vertrag kann von jedem Gesellschafter (GF) mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Bei Kündigung eines Gesellschafters wird die Gesellschaft vom verbleibenden Gesellschafter ohne Liquidation übernommen. Der kündigende GF scheidet mit dem Wirksamwerden der Kündigung aus. Das Auseinandersetzungsguthaben des Ausscheidenden ist aufgrund einer Auseinandersetzungsbilanz festzustellen, die ohne Bindung an Handels- oder Steuerbilanz nach dem wirklichen Wert der Vermögensgegenstände unter Berückstichtungung aller Schulden unter Beachtung der Grundsätze eines vorsichtigen Kaufmanns spätestens innerhalb von 6 Monaten aufzustellen ist. Hierbei ist vonm Liquidationswert auszugehen.

§16) Die Ausschließung eines GF ist möglich, wenn ein GF die Interessen der Gesellschaft in schuldahfter Weise grob verletzt hat bzw. dem anderen GF eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist, oder wenn durch Einverbleib des GF der Bestand der Gesellschaft ernstlich gefährdet wäre.

Danke für die Antworten und viele Grüße
Helmut

Hallo,

hier ist m.E. ein Anwalt erforderlich,…
wenn c geht, muß A klagen,…
mfg

Person A und Person B schliessen einen GbR-Vertrag und
eröffnen gemeinsam ein Restaurant. Person B muss nach einem
halben Jahr aus gesundheitlichen Gründen aufhören und verkauft
seinen Anteil für 5000 € an Person C.

A und C schliessen ebenfalls einen GbR-Vertrag.

Nach 2 Jahren sind A und C zerstritten, eine tägliche
Zusammenarbeit ist kaum mehr möglich. C sucht sich daher einen
anderen Job zum 1.7.07. 2 Wochen vorher informiert C seinen
Partner darüber, dass er in 2 Wochen nicht mehr wiederkommt
und dass er von A die eingesetzten 5000 Euro plus eventuell
„noch mehr“ haben möchte.

A ist zwar grundsätzlich damit einverstanden, dass C die GbR
verlässt, jedoch nicht bereit, Geld in dieser Höhe an C zu
zahlen bzw. C ohne die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist
gehen zu lassen, da C 8 Stunden täglich durch Aushilfen
ersetzt werden muss, die zusätzliches Geld kosten.

Das Inventar des Restaurant gehört zu 95 % dem Vermieter - ist
also nicht Eigentum der Gesellschaft. Das von der GbR gekaufte
Inventar (Möbel, Maschinen) hatte vor 2 Jahren einen
Gesamt-Neuwert von 3000 €. Vieles an Inventar (Kühlschränke
usw.) sind Schenkungen und waren bereits zum Zeitpunkt der
Schenkung gebraucht.

Was kann A nun tun, bzw. worauf muss A achten? Welche Rechte
hat A und worauf kann er bestehen? Wenn C seinen neuen Job
einfach antritt, wer kommt dann für die entstehenden
Personalkosten im Restaurant auf? Begeht C Vertragsbruch und
wenn ja, welche Strafe bekommt er?

Hier ein Auszug aus dem geschlossenen GbR Vertrag:

§8) Die Gesellschafter sind verpflichtet, der Gesellschaft
ihre volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen.
(Un)entgeltliche Nebenbeschäftigungen sind nur mit Zustimmung
aller Gesellschafter statthaft.

§11) Alle Gesellschafter sind berechtigt, Privatentnahmen zu
gleichen teilen zu tätigen.

§13) Der Vertrag kann von jedem Gesellschafter (GF) mit einer
Frist von 6 Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres
gekündigt werden. Bei Kündigung eines Gesellschafters wird die
Gesellschaft vom verbleibenden Gesellschafter ohne Liquidation
übernommen. Der kündigende GF scheidet mit dem Wirksamwerden
der Kündigung aus. Das Auseinandersetzungsguthaben des
Ausscheidenden ist aufgrund einer Auseinandersetzungsbilanz
festzustellen, die ohne Bindung an Handels- oder Steuerbilanz
nach dem wirklichen Wert der Vermögensgegenstände unter
Berückstichtungung aller Schulden unter Beachtung der
Grundsätze eines vorsichtigen Kaufmanns spätestens innerhalb
von 6 Monaten aufzustellen ist. Hierbei ist vonm
Liquidationswert auszugehen.

§16) Die Ausschließung eines GF ist möglich, wenn ein GF die
Interessen der Gesellschaft in schuldahfter Weise grob
verletzt hat bzw. dem anderen GF eine weitere Zusammenarbeit
nicht mehr zumutbar ist, oder wenn durch Einverbleib des GF
der Bestand der Gesellschaft ernstlich gefährdet wäre.

Danke für die Antworten und viele Grüße
Helmut