Hallo,
ich hab’ ein paar Fragen zum Aufnahmerecht:
Video:
Darf man in seinem Fahrzeug eine Fahrtkamera installieren?
Wären deren Aufnahmen bei einem Unfall als Beweismittel zulässig?
Audio:
Darf man im öffentlichen Raum sowas wie ein Diktaphon an seiner Person als Gedächtnisstütze (und Verleumdungsschutz) ständig laufen zu lassen?
Wären solche Aufnahmen zur Klärung eines Tathergangs als Beweismittel zulässig?
Nur wenn das Einverständnis vorlag und es keine heimliche
Aufnahme war.
Angenommen, man wird bei einem Raubüberfall niedergeschlagen,
bevor man die Räuber aufs Diktaphon hinweisen kann.
Zählt das als heimliche Aufnahme?
Den unwahrscheinlichen Fall angedacht, dass der nette Herr Räuber in seinem naiven Glauben, dass niemand ein Diktiergerät laufen hat und keiner sich merken kann, was er sagt, seinen Namen und seine Adresse laut herausruft wahrscheinlich nicht…