Hallo,
ich würde mich über Meinungen zu folgendem fiktiven Fall freuen:
Mieter A hat seit kurzem folgendes Problem:
Im Haus gegenüber sind neue Mieter (B) eingezogen, die permanent laute Musik hören und dabei das Fenster offen haben. So wird die gesamte Straße beschallt, es ist wie auf dem Rummelplatz.
Das geht so den ganzen Tag, bis in die Nacht. Nach 22:00 hat Mieter A dann mal die Polizei gerufen, dann war Ruhe. In der Zeit zwischen den Ruhezeiten (also Mittags- und Nachtruhe) ist der Schallpegel dann fast ununterbrochen unerträglich. Ab und zu kommt noch lautes Gegröhle dazu.
Bei betreffender fiktiver Straße handelt sich um Reihenbebauung mit sanierten Altbauten in einer fiktiven Stadt.
Muss Mieter A das dulden oder kann er auch am Tag die Polizei rufen, wenn es ihm zu bunt wird?
Das Haus gehört nicht Mieter As Hausverwaltung, er hat deshalb auch keinen Ansprechpartner.
Mit Mieter B reden bringt nichts, Mieter A will auch anonym bleiben. Im Ernstfall wäre er in der Unterzahl und hätten höchstwahrscheinlich körperliche Gewalt zu befürchten.
Vielen Dank im Voraus
Frank (weder Mieter A noch Mieter B)
Zeit zwischen den Ruhezeiten (also Mittags- und Nachtruhe) ist
Es gibt keine gesetzliche Mittagsruhe. Sollten beide Wohnungen/Häuser allerdings dem gleichen Vermieter gehören, kann man mal in der Hausordnung nachschauen, ob dort eine Mittagsruhe vorgesehen ist und sich beim Vermieter beschweren.
Muss Mieter A das dulden oder kann er auch am Tag die Polizei
rufen, wenn es ihm zu bunt wird?
Obwohl es keine Mittagsruhe gibt, meine ich zu wissen, daß man andere nicht belästigen darf und somit eigentlich Zimmerlautstärke angebracht ist. Könnte also was bringen.
Das Haus gehört nicht Mieter As Hausverwaltung, er hat deshalb
auch keinen Ansprechpartner.
Oops, überlesen. Dann hat sich das mit der Hausordnung erledigt.
Mit Mieter B reden bringt nichts, Mieter A will auch anonym
bleiben. Im Ernstfall wäre er in der Unterzahl und hätten
höchstwahrscheinlich körperliche Gewalt zu befürchten.
Hier wäre die Frage, ob überhaupt schon ein Versuch der Kommunikation stattgefunden hat, oder ob A einfach nur feige ist und von Vorurteilen geprägt handelt. Vielleicht sollte man den Versuch mal wagen und wenn man wirklich soooo viel Schiss hat, in der Hosentasche ein Handy mit bereits gewählter 110 bereithalten, den Finger schon „auf dem Abzug“.
Hallo, Frank,
die hinnehmbare Belastung durch Lärm ist in den Immissionsschutsgesetzen und in der TA Lärm geregelt.
Die Länder haben Immissionsschutzgesetze erlassen. Da in Deiner Vika kein Bundesland ersichtlich ist hier Informationen zum Lärmschutz aus dem Bundesland Berlin. http://www.berlin.de/sen/umwelt/umweltratgeber/de/la…
Die TA Luft gibt für reine Wohngebiete folgende Höchstwerte an:
tags 50 dB(A)
nachts 35 dB(A)
Gruß
Eckard