wäre Geschicktes weglassen Betrug ?

Mal angenommen jemand verkauft ein Gebrauchtes Auto.

Baujahr 2005, er „verschweigt“, daß das Fahrzeug keinen Kat hat
und entsprechend teuer ist, bezüglich der Kfz-Steuer.

Darf man auf Grund der Selbstverständlichkeit davon ausgehen daß heute alle PKW einen Kat haben ?

Ist das geschickte Verschweigen " er hat Keinen" Betrug, kann man einen solchen Kauf rückgängig machen ?

Herr Leenders

Hallo Herr Leenders,

Mal angenommen jemand verkauft ein Gebrauchtes Auto.

Baujahr 2005, er „verschweigt“, daß das Fahrzeug keinen
Kat hat
und entsprechend teuer ist, bezüglich der Kfz-Steuer.

Darf man auf Grund der Selbstverständlichkeit davon ausgehen
daß heute alle PKW einen Kat haben ?

Ich weiss jetzt nicht was die aktuelle Rechtssprechung dazu meint.

Ist das geschickte Verschweigen " er hat Keinen" Betrug, kann
man einen solchen Kauf rückgängig machen ?

Das kommt auf die weiteren Umstände an.
Wenn die Modellbezeichnung so angegeben ist, dass damit einfach beim Hersteller nachgesehen werden kann, dass dieses Modell keinen Kat hat, wäre es der Fehler des Käufers.

MfG Peter(TOO)

Darf man auf Grund der Selbstverständlichkeit davon ausgehen
daß heute alle PKW einen Kat haben ?

Wenn es sich um einen Benziner handelt würde ich als Käufer in der Tat davon ausgehen, dass das KFZ einen Kat hat, und erwarten, dass man mich über das Gegenteil informiert. Beim Diesel würde ich fragen.

Allerdings ist das die Meinung eines Nicht-Juristen, sondern eines potentiellen Gebrauchtwagen-Käufers.

Hallo!

Allerdings ist das die Meinung eines Nicht-Juristen, sondern
eines potentiellen Gebrauchtwagen-Käufers.

Genau darauf kommt es aber doch auch an, wenn es um die Frage geht, ob ein arglistiges Verschweigen vorliegt. Ein zwei Jahre altes Auto ohne Kat ist heutzutage genau so wenig zu erwarten wie ein zwei Jahre altes Auto ohne Bremsleuchte. Es kommt darauf an, ob der Verkäufer sich denkt, dass der Verkäufer das Auto wohl nicht nehmen würde, wüßte er von dem fehlenden Kat.