Eigentum des Geldes

Hallo!

Wem gehört das Geld?
Wird es einem nur Überlassen, um damit zu handeln, gehört aber weiterhin dem Statt?
Oder gehört es wirklich dem, der es in der rechtmäßig in der Hand hält?
Ich immer mal wieder die Frage nach der Strafbarkeit der Vernichtung des eigenen Geldes gehört, erinnere mich jedoch an widersprüchliche Antworten…
Wie sieht es mit dem Personalausweis oder dem Reisepass aus?
Im Reisepass steht ganz hinten, dass er Eigentum der BRD sei.
Kann ich also für seine Vernichtung bestraft werden?

Gruß
peak

Hallo Paul,

du hast dich offenbar entschlossen, der mit den komischen Fragen zu sein.
Ich bin der mit den komischen Antworten und reime manchmal sogar.

Hierzu fällt mir nur ein, das tatsächlich mal ein paar Jünglinge wegen Beleidigung eingeknastet wurden, weil sie sich im Urlaubsland - ich meine, es wären Lira gewesen - ihre Zigaretten mit Geldscheinen anzündeten.

Daraus schließe ich: Du darfst dich auf das Sofa deines Gastgebers setzen, aber deshalb darfst du es noch lange nicht in Brand setzen.

Gruß!

Horst

Hallo,

deutsches, im eigenem Eigentum befindliches Geld darf man vernichten soviel man will. solange man damit keinen anderen Brand legt oder z.B. durch Verbrennen grösserer Geldmengen im Garten gegen andere Vorschriften verstößt.
Es gibt aber Länder, in denen das Verbrennen der Landeswährung als Majestätsbeleidigung strafbar ist, weil auf den Münzen/Scheinen das Gesicht des Staatsoberhauptes abgebildet ist.
Das Verbrennen deines Ausweises ist zwar theoretisch auch Sachbeschädigung, da dich aber der Eigentümer (BRD) deswegen kaum anzeigen wird, ist pratkisch keine Strafe zu befürchten.

Gruß
Markus