Ich hoffe ich bin hier richtig. Mal angenommen man hat zwischenzeitlich seinen Hausarzt gewechselt, benötigt aber die Unterlagen die von einer OP an den damaligen Hausarzt gesendet worden, wie lange muss der alte Hausarzt die Unterlagen aufheben?
Und hat man ein Recht darauf die Unterlagen zu bekommen (notfalls eine Kopie gegen Bezahlung)?
Danke für Eure Hilfe
Ich hoffe ich bin hier richtig. Mal angenommen man hat
zwischenzeitlich seinen Hausarzt gewechselt, benötigt aber die
Unterlagen die von einer OP an den damaligen Hausarzt gesendet
worden, wie lange muss der alte Hausarzt die Unterlagen
aufheben?
Aufbewahrungspflicht sowohl bei der operierenden klinik als auch beim Hausarzt sind 10 Jahre, bei Kliniken wird diese Zeit oft etwas ausgedehnt. Dh. falls der alte Arzt die Unterlagen nicht mehr hat, kann evtl. die Klinik noch welche haben.
Und hat man ein Recht darauf die Unterlagen zu bekommen
(notfalls eine Kopie gegen Bezahlung)?
Nicht alle, aber die wesentlichen, leichter gehts, wenn dein neuer Arzt die Unterlagen beim alten oder bei der Klinik anfordert, denn der bekommt mehr.
Danke für Eure Hilfe
Gruß Susanne