Therapeut, wann geschützt?

Hallo,

Es darf sich jeder Tier-Heilpraktiker nennen, aber nicht Heilpraktiker allegemein, da dann für den Menschen gedacht.

Ich darf mich auch „Diplom-Wünschelrutengänger“ nennen, aber nicht Diplom-Physiker.

Hm, wo kann man allgemein herausfinden, wo,wie, welche Bezeichungen geschützt sind.

Der „Physiotherapeut“ ist sicher geschützt.

Wichtig ist zurzeit der Begriff „Therapeut“.

Danke für Hinweise.

Gruß Volker

Hm, wo kann man allgemein herausfinden, wo,wie, welche
Bezeichungen geschützt sind.

Im Gesetz:

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__132a.html

Levay

Tja,

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__132a.html

offensichtlich eine Frage, der Art, " das hättest Du auch selber finden können".

Ich danke Dir, Levay.

Ein Sternchen gibt´s natürlich auch.

Das beendet eine Diskussion, die nicht so richtig fruchtbar war, deshalb meine Frage.

LG

Volker

Beim Therapeuten kommt man ganz schnell in die Quere mit dem Heilpraktikergesetz, das als einzige möglichkeit Menschen zu behandeln die Bestallung als Arzt (approbation) oder eben die genehmigung als Heilpraktiker (für die eigentlich in allen Bundesländern auch eine zunehmend vereinheitlichte Prüfung vorm Gesundheitsamt vorgesehen ist)
Daher nutzen "nicht Heilpraktiker"Therapieartige Berufe oft Begriffe wie (zB. Aroma)-praktiker, -berater, Wohlfühl/Wellnessbehandlungen oä.
Die Behandlung von Gesunden zur Prävention ist nämlich auch ohne Prüfung möglich.
Für manche Berufe bigts noch eigene Gesetzte wie für den physiotherapeuten oder den Psychotherapeuten.

Gruß Susanne

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Ergänzung TierHP
Hallo, hab noch vergessen, Tiere darf jeder behandeln, ob mit oder ohne Ausbildung zum TierHP, vielleicht liegts noch daran, dass Tiere bis vor wenigen Jahren als Sachen angesehen wurden ?

Genau kann ichs nicht sagen, aber mein Schrank hat auch die Schwindsucht, da verschwinden immer irgendwelche Shirts drin, die ich im Sommer brauch aber erst im Winter wiederfinde :wink:

Vielleicht kann ich mich ja irgendwo zum Schranktherapeuten weiterbilden…

gruß
Susanne

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__132a.html

offensichtlich eine Frage, der Art, " das hättest Du auch
selber finden können".

Alles ist relativ - das auch. Ich weiß nicht, ob ich als juristischer Laie gewusst hätte, wo ich suchen muss. Aber als (Diplom-)Jurist habe ich die Norm im StGB halt schon kennen gelernt.

Eine dumme Frage war’s jedenfalls nicht.

Levay