Zuständigkeit: Allg. oder Verkehrshaftpflicht

  • Welche Versicherung ist zuständig?:
    Ein Einkaufswagen rollt, beim Beladen des PKW´s, auf einem abschüssigen Kundenparkplatz weg und beschädigt den Kotflügel eines anderen PKW´s.
  • Muß man erst die Antwort der betr. Versicherung abwarten, bevor der PKW repariert wird?
  • Welche Rechnung bzw. Gutachten sind nötig?

Hallo,

kommt darauf an. Sollte der Wagen beim beladen wegrollen, ist die Kfz Versicherung zuständig. Wird der Wagen zurück gebracht, die private Haftpflicht.

Wenn der Schaden sich im Bereich Bagatellschaden bewegt, einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt der Versicherung vorlegen, oder wenn der Schaden über 800€ liegt, kann ein Gutachter den Schaden benennen. Sonst kann man auf den Gutachterkosten sitzen bleiben.

Gruß

hartmut

  • Welche Versicherung ist zuständig?:

KFZ-Haftpflicht.

  • Muß man erst die Antwort der betr. Versicherung abwarten,
    bevor der PKW repariert wird?

Grundsätzlich sollte die Versicherung Gelegenheit haben, den Schaden zu sehen, bevor repariert wird. Ist der Schaden gering, wird die Versicherung i.d.R. eine Kostenübernahmeerklärung schicken.

  • Welche Rechnung bzw. Gutachten sind nötig?

Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt. Wenn der Schaden hoch ist (Betrag hängt vom Einzelfall ab), schickt die Versicherung einen Gutachter.

Hallo Ernst,

  • Welche Versicherung ist zuständig?:

entgegen meinen Vorschreibern bin ich der Ansicht, dass hier die Privathaftpflicht greift. Bin zwar weder Anwältin, noch Versicherungskauffrau und schon gar nicht Autofahrerin, aber soweit mir bekannt ist, zahlt die KFZ-Haftpflicht für Schäden, die mit dem versichterten Fahrzeug verursacht wurden. Und „PKW beladen“ ist für mich kein Schaden, der mit dem Fahrzeug zusammenhängt.

Ein Einkaufswagen rollt, beim Beladen des PKW´s, auf einem
abschüssigen Kundenparkplatz weg und beschädigt den Kotflügel
eines anderen PKW´s.

Man stelle sich nur vor, dass mit besagtem Einkaufswagen der Anhänger eines Fahrrads beladen werde. Zahlt jetzt keine Versicherung, nur weil es für Fahrradanhänger keine Pflichtversicherung gibt und der Verursacher nur privat haftpflichtversichert (wahlweise auch ADFC-Mitglied) war?

Gruß, Karin

Hallo, liebe Ratgeber.
Eure Antworten sind sicher hilfreich. Danke!! Dennoch habe ich aber noch eine Zuzsatzfrage an Euch:

  • Ist es vielleicht ratsam, bei einem Schaden von ca. 600 €, einen Anwalt zur Schadensregulierung einzuschalten, weil keine Polizei eingeschaltet war, da die Schuldfrage eigentlich eindeutig ist, aber die Vers.-Zuständigkeit/-Frage vielleicht doch nicht. Oder könnte es sein, daß der Geschädigte auf diesen Kosten schließlich sitzen bleibt?
  • Muß der Verursacher auf alle Fälle auch die Anwaltskosten und auch die Nebenkosten (Kostenpauschale, Ersatzwagen) übernehmen?

Gruß Ernst

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Hallo Karin,

nichts gegen Deinen Glauben :wink:, aber die Regelung und die Gerichtsentscheidungen sind da recht eindeutig - beladen des PKW-&gt:stuck_out_tongue_winking_eye:KW-Haftpflicht.

Wenn Du ein Fahrrad bzw. dessen Hänger belädst, dann Privathaftpflicht, die ja auch nach einem verschuldeten fahrradunfall aufkommen müsste.

Gruß,
Jaku

Hallo Jaku,
kannst du auch noch Stellung nehmen zu meiner Forum-Frage (Rep.Ablauf: Kostenvoranschlag, Nebenkosten) vom 07.07., zu derselben Sache.

Gruß Ernst

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Hallo Ernst,

auf Deinen besonderen Wunsch hin auch hier meine Meinung - in dem Fall aber wirklich nur Meinung!

Du bist schon verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten.
Anwalt und Ersatzwagen sind bei 600 EUR Schaden meiner Meinung nach nur bei nachvollziehbaren Gründen verhältnismäßig.
Was schert Dich, welche Versicherung bezahlt? Du stellst dem Schädigenden die Schadensrechnung zu, der soll sich mit seinen Versicherungen einigen oder - wenn es keine Versicherung zahlt - muss er den Schaden begleichen.
Tut er das, gibt es für Dich wohl wenig Gründe für einen Anwalt.
Ersatzwagen? bei 600 EUR Schaden kannst Du sicher die behebung auf eine Zeit legen, wo Du keinen brauchst, nutzbar sollte das Auto ja noch sein. Vielleicht bist Du dazu nicht verpflichtet, aber es wäre trotzdem nicht schädlich.
Meine Überlegung dabei: Stell Dir den Fall vor, das der Schädigende wirklich allein blechen muss, weshalb auch immer. Wäre ich derjenige, der zu zahlen hätte, würde ich das problemloser und schneller dann tun, wenn ich sehe, das mein Gegenüber fair ist und die Kosten niedrig hält.

Gruß,
Micha