Hausdurchsuchung - Anwalt einschalten?

Liebe Experten,

der Mieter M1 verlässt seine Wohnung, als er zurückkehrt ist die Wohnung zerwühlt: Die Polizei hat eine Hausdurchsuchung durchgeführt wie ein hinterlassener Zettel erklärt, eine Kopie der Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters ist auch zu finden.

Mieter M ruft natürlich sofort bei der Polizei an um zu nachzufragen, er wird gebeten sich zur Polizei zu begeben, dieser Bitte kommt er nach und wird als Zeuge befragt. Die Polizei erklärt ihm dass sie einen Ordner mit versch. Dokumenten aus seiner Wohnung entwendet hat. Der Beamte blättert während der Befragung im Ordner. Der Ordner wird M zurückgegeben, jedoch hat Mieter M nachgelesen:

„Von beschlagnahmten Gegenständen oder Papieren ist gemäß § 107 StPO ein Protokoll zu erstellen.“

Dieses Protokoll hat Mieter M nie erhalten

„Gemäß § 110 Abs. 1 StPO ist die Durchsicht von Papieren nur dem Staatsanwalt selbst erlaubt.“

Der Polizeibeamte selbst hat den Ordner durchblättert, in Anwesenheit des Inhabers (Mieter M).

Sollte Mieter M einen Anwalt einschalten?
Wie kann M an einen Anwalt kommen wenn er sich einen solchen nicht leisten kann?
Ist der Verstoß des Beamten anklagbar?
Wie kann M das Protokoll einfordern?

Viele Grüße

Philipp

Linktipps
http://events.ccc.de/congress/2006/Fahrplan/events/1…

http://video.google.com/videoplay?docid=-15508324072…

Sollte Mieter M einen Anwalt einschalten?

Halte ich für sinnvoll.

Wie kann M an einen Anwalt kommen wenn er sich einen solchen
nicht leisten kann?

Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe

http://www.recht-in.de/rechtsbeihilfe/

Gruß

Stefan

Hallo!

Grundsätzlich: Es ist immens hilfreich, die Gesetze, die man zitiert, auch einmal zu lesen.

„Von beschlagnahmten Gegenständen oder Papieren ist gemäß §
107 StPO ein Protokoll zu erstellen.“

Dieses Protokoll hat Mieter M nie erhalten

Denn in § 107 steht auch, dass man eine Liste „auf Verlangen“ erhält.

„Gemäß § 110 Abs. 1 StPO ist die Durchsicht von Papieren nur
dem Staatsanwalt selbst erlaubt.“

Auch das steht da nicht drin, sondern, dass die Durchsicht durch die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten geschieht.

Der Polizeibeamte selbst hat den Ordner durchblättert, in
Anwesenheit des Inhabers (Mieter M).

Anders als in Fernsehkrimis stehen reale Staatsanwälte nicht ständig hinter den Polizeibeamten, um sich über den Stand der Ermittlungen zu erkundigen. Gleiches gilt übrigens für Pathologen…

Sollte Mieter M einen Anwalt einschalten?

Definitiv, denn irgendwas ist da ja im Busch, was ihm schaden könnte.

Wie kann M an einen Anwalt kommen wenn er sich einen solchen
nicht leisten kann?

Gute Anwälte lassen auch solche Leute in ihre Kanzlei rein. Eine erste Beratung kostet mit staatlicher Beratungshilfe 10 Euro.

Ist der Verstoß des Beamten anklagbar?

Kein Verstoß, keine Anklage.

Wie kann M das Protokoll einfordern?

Unter Beachtung von § 23 VwVfG und § 184 GVG (unbedingt lesen!!!), und mit der gebotenen Höflichkeit. Besser aber der Anwalt macht das.

Hallo Faber!

Danke für deine hilfreiche Antwort!

Grundsätzlich: Es ist immens hilfreich, die Gesetze, die man
zitiert, auch einmal zu lesen.

Natürlich! Damit hast du vollkommen Recht, ich sollte mich nicht mehr auf Wikipedia-Links verlassen (gibts, die aktuellen Gesetzestexte auch im Netz?).

Sollte Mieter M einen Anwalt einschalten?

Definitiv, denn irgendwas ist da ja im Busch, was ihm schaden
könnte.

Wie kann M das Protokoll einfordern?

Unter Beachtung von § 23 VwVfG und § 184 GVG (unbedingt
lesen!!!), und mit der gebotenen Höflichkeit. Besser aber der
Anwalt macht das.

Nochmals eine gute Idee! Aber hierzu gleich eine Frage: Worauf muss der Anwalt spezialisiert sein den M braucht? Also unter welchem Rechtsbegriff solle M hier suchen?

Viele Grüße

Philipp

Hallo,

Natürlich! Damit hast du vollkommen Recht, ich sollte mich
nicht mehr auf Wikipedia-Links verlassen (gibts, die aktuellen
Gesetzestexte auch im Netz?).

www.gesetze-im-internet.de

Gruß Katie

Extra fragen
Hallo,

der Mieter M1 verlässt seine Wohnung, als er zurückkehrt ist
die Wohnung zerwühlt

muss die Wohnung nicht in einem Ordnungsgemäßen zustand sein ? Oder darf der dem die Wohnung durchsucht wird ob zu recht oder unrecht dann selber aufräumen ?

Wie geht die Polizei um, wenn der dem die Wohnung durchsucht wird, darauf besteht das die Polizei bitte die Schuhe auszieht bei durchsuchen ?

Gruß

Hi,

der Mieter M1 verlässt seine Wohnung, als er zurückkehrt ist
die Wohnung zerwühlt

muss die Wohnung nicht in einem Ordnungsgemäßen zustand sein ?

was heißt „ordnungsgemäß“?

Oder darf der dem die Wohnung durchsucht wird ob zu recht oder
unrecht dann selber aufräumen ?

Ja. Die Herrschaften der Polizei dürfen natürlich nicht wüten wie die Berserker, aber die Schubladen wieder einräumen muss man schon selbst.

Wie geht die Polizei um, wenn der dem die Wohnung durchsucht
wird, darauf besteht das die Polizei bitte die Schuhe auszieht
bei durchsuchen ?

Sie wird vermutlich lächeln, darauf hinweisen, dass das unverhältnismäßig ist und die Durchsuchung beginnen.

Gruß,

Malte

Moimoin!

Worauf
muss der Anwalt spezialisiert sein den M braucht? Also unter
welchem Rechtsbegriff solle M hier suchen?

Das lässt sich hier meiner Meinung nach leider nicht beantworten. Es kommt drauf an, in was für eine Angelegenheit die Beamten ermitteln: Steuerhinterziehung, Verstöße gegen Wirtschaftsrecht bzw. Sozialrecht, usw. Meistens ergibt sich das aus der Abteilung, in der die Beamten arbeiten. Danach ist dann das Gebiet des Anwalts auszusuchen.

Auf lokalen Seiten, in Telefonbüchern und die bekannten Suchmaschinen sind genug Anwälte zu finden.