Liebe Experten,
der Mieter M1 verlässt seine Wohnung, als er zurückkehrt ist die Wohnung zerwühlt: Die Polizei hat eine Hausdurchsuchung durchgeführt wie ein hinterlassener Zettel erklärt, eine Kopie der Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters ist auch zu finden.
Mieter M ruft natürlich sofort bei der Polizei an um zu nachzufragen, er wird gebeten sich zur Polizei zu begeben, dieser Bitte kommt er nach und wird als Zeuge befragt. Die Polizei erklärt ihm dass sie einen Ordner mit versch. Dokumenten aus seiner Wohnung entwendet hat. Der Beamte blättert während der Befragung im Ordner. Der Ordner wird M zurückgegeben, jedoch hat Mieter M nachgelesen:
„Von beschlagnahmten Gegenständen oder Papieren ist gemäß § 107 StPO ein Protokoll zu erstellen.“
Dieses Protokoll hat Mieter M nie erhalten
„Gemäß § 110 Abs. 1 StPO ist die Durchsicht von Papieren nur dem Staatsanwalt selbst erlaubt.“
Der Polizeibeamte selbst hat den Ordner durchblättert, in Anwesenheit des Inhabers (Mieter M).
Sollte Mieter M einen Anwalt einschalten?
Wie kann M an einen Anwalt kommen wenn er sich einen solchen nicht leisten kann?
Ist der Verstoß des Beamten anklagbar?
Wie kann M das Protokoll einfordern?
Viele Grüße
Philipp