das Briefgeheimnis umfaßt meines Wissens das Öffnen und Unterschlagen.
Nur von Briefsendungen oder alle Sendungen, also auch z.B. Päckchen?
Stellt das Durchleuchten und dadurch den Inhalt verschlossener Briefe lesen auch einen Verstoß gegen das Briefgeheimnis dar?
Wenn nein, erfüllt es einen anderen Straftatbestand oder ist es straffrei?
das Briefgeheimnis umfaßt meines Wissens das Öffnen und
Unterschlagen.
Nur von Briefsendungen oder alle Sendungen, also auch z.B.
Päckchen?
Artikel 10 Abs. 1 GG besagt:
„Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich“
Ergo: Ja.
Stellt das Durchleuchten und dadurch den Inhalt verschlossener
Briefe lesen auch einen Verstoß gegen das Briefgeheimnis dar?
Wenn nein, erfüllt es einen anderen Straftatbestand oder ist
es straffrei?
Nein, soweit es nicht gegen Art. 10 Abs. 2 GG verstößt:
"Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt. "
das Grundgesetz regelt Abwehrrechte gegen den STAAT, ich kann Steffis Posting aber nicht entnehmen, dass sie von hoheitlichen Eingriffen spricht. Ich vermute, sie wird wissen wollen, ob es strafbar ist, wenn Zivilpersonen die Post öffnen.
nein es geht nicht um staatliche Angelegenheiten, sondern um es klar zu sagen:
Wenn ein Nachbar Briefe eines anderen Nachbarn in der Sommersonne durchleuchtet, um dessen ein-/ausgehende Rechnungen auszuspionieren OHNE den Brief zu öffnen.
Ist das eine Verletzung des Briefgeheimnisses oder eines anderen Gesetzes?
Wenn ein Nachbar Briefe eines anderen Nachbarn in der
Sommersonne durchleuchtet, um dessen ein-/ausgehende
Rechnungen auszuspionieren OHNE den Brief zu öffnen.
Ist das eine Verletzung des Briefgeheimnisses oder eines
anderen Gesetzes?
Den passenden § hast Du ja genannt bekommen. Die Formulierung
„technischer Mittel“ könnte schwierig werden. Ich glaube, ich
persönlich würde das nicht als tatbestandsmäßig betrachten,
aber Richter denken ja bekanntlich manchmal in seltsamen Bahnen.
Neue Frage im Zusammenhang -> Briefgeheimnis
Auch Hallo,
wie verhält es sich dann bei irrtümlicher Öffnung? Beispielsweise
falsch eingeworfene Sendung. Der Stapel Briefe wird entnommen und mit
dem Brieföffner werden alle geöffnet. Beim Lesen dann der Aha-Effekt -
der war ja gar nicht für mich. Hier mangels Vorsatz dann straffrei?
fragt ratlos und grüßt
R.
Den passenden § hast Du ja genannt bekommen. Die Formulierung
„technischer Mittel“ könnte schwierig werden. Ich glaube, ich
persönlich würde das nicht als tatbestandsmäßig betrachten,
aber Richter denken ja bekanntlich manchmal in seltsamen
Bahnen.
Nun ja - die Sonne als technisches Hilfsmittel ist ja nun schon weit über die Wortlautgrenze hinaus ausgelegt. Kein Richter in Deutschland würde das Sonnenlicht als technisches Hilfsmittel bezeichnen. Das ist nicht strafber.
Den passenden § hast Du ja genannt bekommen. Die Formulierung
„technischer Mittel“ könnte schwierig werden. Ich glaube, ich
persönlich würde das nicht als tatbestandsmäßig betrachten,
aber Richter denken ja bekanntlich manchmal in seltsamen
Bahnen.
Nun ja - die Sonne als technisches Hilfsmittel ist ja nun
schon weit über die Wortlautgrenze hinaus ausgelegt. Kein
Richter in Deutschland würde das Sonnenlicht als technisches
Hilfsmittel bezeichnen. Das ist nicht strafber.
Es würde auch kein Mensch mit halbwegs gesundem technischen Verstand Un-CDs als „mit wirksamem Kopierschutz ausgestattet“ betrachten, wenn man die einfach in einen Rechner einlegen und mit beliebiger Freeware rippen kann. Ist trotzdem strafbar. Weitere Beispiele kognitiver Defizite in technischen Dingen kannst Du zuhauf beim LG Hamburg (bspw.) einsehen. In diesen Zeiten betrachte ich überhaupt nichts mehr als „sonnenklar“.
Der „Hackerparagraph“ ist auch so ein Ding dieser Kategorie, insbes. im Zusammenspiel mit dem BSI, welches tagtäglich demnach Straftaten begehen dürfte, und Schäubles „Bundestrojaner“.
Insofern würde ich meine Hand für Deine Annahme nicht ins Feuer legen. Die Sonne geht vielleicht nicht durch, eine Taschenlampe kann ich mir aber sehr gut als richterlich für als solches befundenes technisches Hilfsmittel vorstellen.
aber Richter denken ja bekanntlich manchmal in seltsamen Bahnen.
Die seltsamte Denke von Richtern liegt ja vielleicht auch in anderen Umständen.
Wenn jemand einfach „nur“ neugierig ist, würde ich das auch nur als ärgerlich ansehen. Wenn aber absichtlich spioniert wurde um dann dem Ausspionierten zu schaden, sehe ich das durchaus anders - und ein Richter ja vielleicht auch.
Vielleicht höre ich ja von dem betroffenen, was er von der Rechtsberatung empfohlen bekommt. Würde mich schon interessieren.
Danke, gut zu wissen. Ist mir schon mal passiert. Der Nachbar hat es
aber nicht tragisch aufgenommen. Hätte aber auch anders sein können
Auch mit Gruß, hier nun nicht mehr ratlos.
der war ja gar nicht für mich. Hier mangels Vorsatz dann
straffrei?
aber Richter denken ja bekanntlich manchmal in seltsamen Bahnen.
Die seltsamte Denke von Richtern liegt ja vielleicht auch in
anderen Umständen.
Wenn jemand einfach „nur“ neugierig ist, würde ich das auch
nur als ärgerlich ansehen. Wenn aber absichtlich spioniert
wurde um dann dem Ausspionierten zu schaden, sehe ich das
durchaus anders - und ein Richter ja vielleicht auch.
daran zweifle ich - im § steht so rein gar nichts über die Motivation.
Normalerweise läuft das andersherum - wenn ein Straftatbestand erfüllt wird, ist er strafbar, es sei denn, es gibt Rechtfertigungsgründe. Vor Strafe schützt also nicht das Fehlen einer bösen Absicht (wobei ich persönlich Neugier auch schon als „böse“ Absicht betrachte), sondern das Vorhandensein einer besonders guten Absicht, oder ein schlüssiger Irrtum. So ungefähr jedenfalls, ich bin kein Rechtsgelehrter.
Vielleicht höre ich ja von dem betroffenen, was er von der
Rechtsberatung empfohlen bekommt. Würde mich schon
interessieren.
Dann gib mal eine Rückmeldung, interessiert mich auch.
Rein pragmatisch würde ich einem Betroffenen zudem empfehlen, den Zugriff auf derartige Briefe zu erschweren, durch einen vernünftigen Briefkasten bspw.