Körperverletzung/Ver'jährung''

Hallo,

nehmen wir an, eine betagte Dame unternimmt einen Spaziergang mit einem Hund. Nicht angeleint, da in der Pampa, kein Leinenzwang.

Ein Radfahrer mit Hund an der Leine kommt entgegen. Die Hunde kläffen sich an und der Hund des Radfahrers zwingt den Radfahrer durch sein Verhalten zu stoppen und abzusteigen.

Der Radfahrer blafft nun die alte Dame an, sie habe ihren Hund gefälligst anzuleinen (was dort, wie gesagt, nicht Zwang ist). Plötzlich holt der Mann aus und stößt die alte Dame so heftig an die Schulter, dass diese hinfällt. Sie ist körperlich unverletzt, steht aber sichtlich unter Schock, zittert, weint. Am nächsten Tag erstattet sie Anzeige wegen Körperverletzung. Es gibt einen Zeugen.

Nehmen wir weiterhin an, seit dem Vorfall und der Anzeigenerstattung vergehen 9 Monate und dann erhält die Frau die Nachricht der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren nicht im öffentlichen Interesse steht und von daher ad acta gelegt wird. Gleichzeitig wird auf die Möglichkeit einer Privatklage hingewiesen, die innerhalb von 3 Monaten nach begangener Tat (!!) anzustrengen sei.

Wie soll das gehen, wenn schon 9 Monate verstrichen sind??? Könnte da ein Fehler seitens der Staatsanwaltschaft vorliegen und wie könnte die alte Dame dagegen vorgehen???

Montagsgruß,

Anja

Hallo,

Wie soll das gehen, wenn schon 9 Monate verstrichen sind???
Könnte da ein Fehler seitens der Staatsanwaltschaft vorliegen

unabhängig von der Fristengeschichte, von der ich keine Ahnung habe, frage ich mich gerade, was die Staatsanwaltschaft dafür können soll, daß sich die alte Dame keinen Anwalt genommen hat, der sie über die Fristen hätte aufklären können.

Gruß,
Christian

Huhu!

unabhängig von der Fristengeschichte, von der ich keine Ahnung
habe, frage ich mich gerade, was die Staatsanwaltschaft dafür
können soll, daß sich die alte Dame keinen Anwalt genommen
hat, der sie über die Fristen hätte aufklären können.

Nun ja, es gibt aber nun mal leider keine Frist zur Einlegung der Privatklage. Die Beispiels-Staatsanwaltschaft hat Dummpfiff geschrieben. Solange die Straftat noch nicht verjährt ist, so lange ist die Privatklage zulässig.