Nach Mahnung anzeigen?

Hallo,

mal angenommen:

(angeblicher) Unternehmer A bestellt Waren bei Unternehmer B auf Rechnung. Diese wird nicht beglichen.
Unternehmer B schickt über ein anwaltliches Inkasso-Büro eine Mahnung.
Im Zuge dieses Verfahrens wird eine Auskunft über Unternehmer A eingeholt. Diese ergibt das dessen Geschäft a)nicht mehr existiert und b) das gegen ihn bereits eine Haftanordnung besteht. Das heißt das dieser bereits bei der Bestellung wußte das er die Rechnung nicht bezahlen wird.
Kann sich der geprellte Unternehmer B das gerichtliche Mahnverfahren also sparen? Schließlich muss er ja auch in Vorkasse gehen.
Kann er über das Strafrecht eine Anzeige wegen Betruges oder Unterschlagung gegen den Unternehmer A aufgeben?
Geld bekommt er keines - aber versuchen einem Kriminellen das Handwerk zu legen, kann er das?

beste Grüße von der Bea

Hallo,

mal angenommen:

(angeblicher) Unternehmer A bestellt Waren bei Unternehmer B
auf Rechnung. Diese wird nicht beglichen.
Unternehmer B schickt über ein anwaltliches Inkasso-Büro eine
Mahnung.
Im Zuge dieses Verfahrens wird eine Auskunft über Unternehmer
A eingeholt. Diese ergibt das dessen Geschäft a)nicht mehr
existiert

…zum Zeitpunkt der Bestellung???

und b) das gegen ihn bereits eine Haftanordnung
besteht. Das heißt

…nicht automatisch

das dieser bereits bei der Bestellung wußte
das er die Rechnung nicht bezahlen wird.

auch wenn das anzunehmen gewesen wäre

Kann sich der geprellte Unternehmer B das gerichtliche
Mahnverfahren also sparen? Schließlich muss er ja auch in
Vorkasse gehen.

Kann man so schlecht sagen. Sind es juristische Personen? Ist die Fa. in Insolvenz und bereits abgewickelt? Oder ist es z.B. ein Einzelunternehmer, persönlich haftetnd? Usw.

Kann er über das Strafrecht eine Anzeige wegen Betruges

…versuches (ist sein Recht, das er ausüben könnte)

oder
Unterschlagung gegen den Unternehmer A aufgeben?
Geld bekommt er keines - aber versuchen einem Kriminellen das
Handwerk zu legen, kann er das?

Ob er das letztlich kann wird nicht geklärt, da auch ein bestrafter Krimineller rückfällig werden kann.

Ob wirklich kein Geld zu holen ist, ist auch nicht klar. Man muss den Fall im ganzen sehen. Kommt auch auf die Summe drauf an. Auch hätte B ggf. vom erweiterten Eigentumsvorbehalt gebrauch machen können.

Hallo,

mal angenommen:

(angeblicher) Unternehmer A bestellt Waren bei Unternehmer B
auf Rechnung. Diese wird nicht beglichen.
Unternehmer B schickt über ein anwaltliches Inkasso-Büro eine
Mahnung.
Im Zuge dieses Verfahrens wird eine Auskunft über Unternehmer
A eingeholt. Diese ergibt das dessen Geschäft a)nicht mehr
existiert

…zum Zeitpunkt der Bestellung???

------ja, Unternehmer A hat sich als solcher ausgegeben obwohl er keiner mehr ist.

und b) das gegen ihn bereits eine Haftanordnung
besteht. Das heißt

…nicht automatisch

das dieser bereits bei der Bestellung wußte
das er die Rechnung nicht bezahlen wird.

auch wenn das anzunehmen gewesen wäre

Kann sich der geprellte Unternehmer B das gerichtliche
Mahnverfahren also sparen? Schließlich muss er ja auch in
Vorkasse gehen.

Kann man so schlecht sagen. Sind es juristische Personen? Ist
die Fa. in Insolvenz und bereits abgewickelt? Oder ist es z.B.
ein Einzelunternehmer, persönlich haftetnd? Usw.

-----Einzelunternehmer, persönlich haftend

Kann er über das Strafrecht eine Anzeige wegen Betruges

…versuches (ist sein Recht, das er ausüben könnte)

oder
Unterschlagung gegen den Unternehmer A aufgeben?
Geld bekommt er keines - aber versuchen einem Kriminellen das
Handwerk zu legen, kann er das?

Ob er das letztlich kann wird nicht geklärt, da auch ein
bestrafter Krimineller rückfällig werden kann.

----aber die Branche um die es geht ist recht überschaubar, und ist der Ruf erst mal dahin…

Ob wirklich kein Geld zu holen ist, ist auch nicht klar. Man
muss den Fall im ganzen sehen. Kommt auch auf die Summe drauf
an. Auch hätte B ggf. vom erweiterten Eigentumsvorbehalt
gebrauch machen können.

…Summe, sagen wir mal gute 800Euro / was ist ein erweiterter Eigentumsvorbehalt?

gruß von der Bea

(angeblicher) Unternehmer A bestellt Waren bei Unternehmer B
auf Rechnung. Diese wird nicht beglichen.
Unternehmer B schickt über ein anwaltliches Inkasso-Büro eine
Mahnung.
Im Zuge dieses Verfahrens wird eine Auskunft über Unternehmer
A eingeholt. Diese ergibt das dessen Geschäft a)nicht mehr
existiert

…zum Zeitpunkt der Bestellung???

------ja, Unternehmer A hat sich als solcher ausgegeben obwohl
er keiner mehr ist.

und b) das gegen ihn bereits eine Haftanordnung
besteht. Das heißt

…nicht automatisch

das dieser bereits bei der Bestellung wußte
das er die Rechnung nicht bezahlen wird.

auch wenn das anzunehmen gewesen wäre

Kann sich der geprellte Unternehmer B das gerichtliche
Mahnverfahren also sparen? Schließlich muss er ja auch in
Vorkasse gehen.

Kann man so schlecht sagen. Sind es juristische Personen? Ist
die Fa. in Insolvenz und bereits abgewickelt? Oder ist es z.B.
ein Einzelunternehmer, persönlich haftetnd? Usw.

-----Einzelunternehmer, persönlich haftend

dann los, Klage erheben, oder vorher über MB (könnte billiger werden, für den Fall das er nicht widerspricht), dann mit Titel vollstrecken, bei Pfandlosigkeit geduldig warten (auch Jahre) und wieder vollstrecken, anders (legal) gehts nicht

Kann er über das Strafrecht eine Anzeige wegen Betruges

…versuches (ist sein Recht, das er ausüben könnte)

oder
Unterschlagung gegen den Unternehmer A aufgeben?
Geld bekommt er keines - aber versuchen einem Kriminellen das
Handwerk zu legen, kann er das?

Ob er das letztlich kann wird nicht geklärt, da auch ein
bestrafter Krimineller rückfällig werden kann.

----aber die Branche um die es geht ist recht überschaubar,
und ist der Ruf erst mal dahin…

…ruiniert, lebt sichs völlig ungeniert.
Richtig. Muss aber nix heißen. Er hat zig Möglichkeiten was neues aufzuziehen, wenn er will und neues Geld hat.

Ob wirklich kein Geld zu holen ist, ist auch nicht klar. Man
muss den Fall im ganzen sehen. Kommt auch auf die Summe drauf
an. Auch hätte B ggf. vom erweiterten Eigentumsvorbehalt
gebrauch machen können.

…Summe, sagen wir mal gute 800Euro /

Lohnt sich doch schon mal. Trotzdem selber vorgehen, ohne ReA. Da das Risiko der Pfandlosigkeit sehr hoch zu sein scheint.

MB gibts im Bürofachmarkt für max. 1,50 EUR und die Gerichtskosten sind 23,- EUR.
Bei Klage wirds dann noch etwas mehr.
Eine RS-Vers. kommt für so was nicht auf.

was ist ein
erweiterter Eigentumsvorbehalt?

http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentumsvorbehalt

Eine Möglichkeit sich „etwas“ besser zu schützen.