Virtuelle Person in Strafakten

Hai,

hatte heute (berufsbedingt) eine Strafakte von der Staatsanwaltschaft in der Hand.

Eine Frage, die mir im Büro niemand beantworten konnte:

In der Akte gab es einige Täterprofilfotos. Hiernach war ein Zettel eingeheftet „Bei Bild Nr. 2 handelt es sich um eine fiktive Person.“

Die Person sah ganz real aus. Wir fragten uns im Büro alle, warum man bei diesen Fotos, die ja auch den „Opfern“ vorgelegt werden, auch fiktive Personen eingeflochten.

Weiß da jemand was?

Danke und Grüsse,

Schnägge

Nur ne Vermutung
Hallo,

Weiß da jemand was?

Nein, ich weiß es auch nicht. [Vermutung an]Um die Glaubwürdigkeit zu testen?[Vermutung aus]

MfG

Noch eine Vermutung
Ich gehe davon aus, dass diese Fotos in dem Zusammenhang aufgetreten sind, dass einem Zeugen mehrere Lichtbilder vorgelegt wurden und er eine bestimmte Person identifizieren sollte?

In der Regel werden dann, wenn ein Beschuldigter namentlich bekannt ist, 6-12 andere Personen, die dem Beschuldigten sehr ähnlich sehen, auf ein Blatt „mitraufgenommen“ und dieses wird dann dem Beschuldigten ohne Hinweis auf „fiktive Personen“ vorgelegt. Diese Personen stammen in der Regel alle aus der „Verbrecherkartei“.

Wenn aber keine ähnlichen Personen zu finden sind, werden am Computer welche konstruiert oder aber, was hier der Fall sein könnte, eine Person die gar nicht in der „Verbrecherkartei“ geführt wird, wird auf das Blatt raufgenommen (zum Beispiel Polizeibeamte).

Damit dann später der Rechtsanwalt des Beschuldigten oder der Richter oder Staatsanwalt, der die „fiktive Person“ wiedererkennt, nicht auf die Idee kommt, die Person sei schon mal straffällig geworden, erfolgt dieser Hinweis.

Hallo,

In der Regel werden dann, wenn ein Beschuldigter namentlich
bekannt ist, 6-12 andere Personen, die dem Beschuldigten sehr
ähnlich sehen, auf ein Blatt „mitraufgenommen“ und dieses wird
dann dem Beschuldigten ohne Hinweis auf „fiktive Personen“
vorgelegt. Diese Personen stammen in der Regel alle aus der
„Verbrecherkartei“.

Was ist mit der Verbrecherkartei gemeint? Dann kann jeder, der schon mal beim Erkennungsdienst war (schuldig oder nicht), irgendwelchen Zeugen als potentieller Täter präsentiert werden? (Mit oder ohne Einwilligung?)
Und der Datenschutz?

Selbst wenn jemand hinter Gittern sitzt, kann man denjenigen doch nicht auf so einem Blatt als Verbrecher präsentieren…
*verwirrt*

Wer weiß was genaues?

LG, Birgit

Datenschutz interessiert die Polizei nicht, die wollen Straftaten aufklären.

Hier in Berlin befinden sich ganze Klassenfotos von Schulen mit einem Anteil von kriminellen Jugendlichen in der „Verbrecherkartei“. Da ist sicher nicht jeder aus der Klasse straffällig geworden.

Und die Diskussion über die Zulässigkeit der ED-Behandlung vor der Verurteilung ist so alt wie die ED-Behandlung selber…

Und die Diskussion über die Zulässigkeit der ED-Behandlung vor
der Verurteilung

wie meinst du das genau?
oder worauf berufst du dich?
Grüße, Birgit