rücklastschriftgebühr/bank

meine bank hat mir eine gebühr von 11.-dm für eine nicht
eingelößte lastschrift berechnet. vor ca. 4 wochen habe ich
irgendwo gelesen, das die banken dazu nicht berechtigt sind.
ich finde diesen artikel, in dem auch ein aktenzeichen angegeben
war, leider nicht wieder. kann mir hier evtl. jemand helfen?
danke im voraus.
andi

Hier naht Hilfe!
Hallo Andi,

Du kannst Dich auf das BGH-Urteil - XI ZR 5/97 - vom 21. Oktober 1997 berufen und auch die in der Vergangenheit erhobenen Gebühren zurückfordern. Der Leitsatz lautet:

Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen die Bank für die Nichtausführung eines Dauerauftrags oder einer Überweisung sowie für die Rückgabe eines Schecks oder einer Lastschrift wegen fehlender Deckung ein Entgelt fordert, verstoßen gegen § 9 AGBG. Sie stellen im Hinblick auf § 11 Nr. 5 b AGBG auch keine wirksamen Schadenspauschalierungen dar.

Viele Grüße

Tessa