Schulfahrt - Rückerstattung bei Krankheit

Hallo,

dass man bei Pauschalreisen eine Reiserücktrittversicherung abschließt, ist ja meistens klar. Aber wie verhält sich das eigentlich bei kleineren Schulfahrten, sprich Schullandheim o.ä.? Dort geht es ja eher um kleinere Beträge. Wenn nun ein Kind krank wird, was muss zurückerstattet werden, was nicht (wenn man davon ausgeht, dass kein explizites Schreiben über Verzicht vorliegt)?

Mal sehn, ob sich da jemand auskennt :wink:

LG, Vanessa

Hallo,

dass man bei Pauschalreisen eine Reiserücktrittversicherung
abschließt, ist ja meistens klar. Aber wie verhält sich das
eigentlich bei kleineren Schulfahrten, sprich Schullandheim
o.ä.? Dort geht es ja eher um kleinere Beträge. Wenn nun ein
Kind krank wird, was muss zurückerstattet werden, was nicht
(wenn man davon ausgeht, dass kein explizites Schreiben über
Verzicht vorliegt)?

Nichts.

Mal sehn, ob sich da jemand auskennt :wink:

LG, Vanessa

Gern geschehen.