Hallo
A und B bilden eine Erbengemeinschaft. Das Erbe ist eine Wohnung,etwas Grundstück.
- Darf „A“ ohne Wissen von „B“ das Grundstück bzw. das „Haus“ betreten?
- Muss „B“ dulden, daß „A“ zu gemeinsamen Treffen im Gebäude eine zweite Person mitbringt. Egal ob diese Person Ehegatte,Kind oder Anwalt ist? Kann „B“ hier einfach den Zutritt verwehren?
Herzlichen Dank für Antworten
A und B bilden eine Erbengemeinschaft. Das Erbe ist eine
Das bedeutet A und B sind gleichberechtigte Eigentümer, mit gleichen Rechten und Pflichten.
- Darf „A“ ohne Wissen von „B“ das Grundstück bzw. das „Haus“
betreten?
Grundsätzlich ja. Ich könnte mir nur vorstellen, dass, wenn B in dieser Wohnung lebt, der Schutz der Privatsphäre von B es ermöglicht, den Zutritt von A zu verhindern.
- Muss „B“ dulden, daß „A“ zu gemeinsamen Treffen im Gebäude
eine zweite Person mitbringt. Egal ob diese Person
Ehegatte,Kind oder Anwalt ist? Kann „B“ hier einfach den
Zutritt verwehren?
Noch einmal: A und B sind gleichberechtigt. Wenn es sich nicht um die Privatwohnung von B handelt, hat B keine Sonderrechte.
Hallo Nordlicht
Schönen Dank für die schnelle Antwort.
Wie ist es wenn das Anwesen geschätzt werden soll. Kann „A“ oder „B“ den Zutritt des Schätzers wenn dieser von „A“ oder „B“ beauftragt wurde oder evtuellen Käufern (Bietern bei einer Versteigerung) den Zutritt verwehren?
„B“ beauftragt wurde oder evtuellen Käufern (Bietern bei einer
Versteigerung) den Zutritt verwehren?
Noch einmal: A und B haben die gleichen Rechte, z.B. einen Schätzer ins Haus lassen. Und Kaufinteressenten den Zutritt zu verwehren, wenn man verkaufen will/muß ist ja wohl das Dümmste was man machen kann.
Noch einmal: A und B haben die gleichen Rechte, z.B. einen
Schätzer ins Haus lassen. Und Kaufinteressenten den Zutritt zu
verwehren, wenn man verkaufen will/muß ist ja wohl das Dümmste
was man machen kann.
Auch dumm wenn nur einer von A und B verkaufen möchte?
Auch dumm wenn nur einer von A und B verkaufen möchte?
Im Gegenteil, wenn man sich so über Kreuz liegt, wie A und B, ist der Verkauf das Klügste, was man machen kann.
Im Gegenteil, wenn man sich so über Kreuz liegt, wie A und B,
ist der Verkauf das Klügste, was man machen kann.
Aber nur aus finanzieller Sicht gesehen.