Austausch von Verfahrenspfleger

Hallo allerseits,

kann man, und unter welchen Umständen, einen Antrag auf Austausch des Verfahrenspflegers stellen?

Im Fall um den es geht (Sorgerechtstreit um einjähriges Kind) ist die Verfahrenspflegerin offensichtlich parteiisch und tritt praktisch als Anwalt des Vaters auf. Überdies hat sie sich überhaupt keine Zeit genommen, sich ernsthaft mit dem Kind auseinanderzusetzen (was ja eigentlich ihre Aufgabe sein sollte). Ohne genaueres zu wissen setzt sie sich energisch gerade für die Seite ein, von der ich sehr genau weiß dass sie sich sehr viel schlechter ums Kind kümmern würde (Alkohol, Gewalt, Nazi-Tendenzen, Paranoia, hat nie einen Finger fürs Kind gerührt etc).

Viele Grüße und danke für einen hilfreichen Hinweis!
mauschu

Hallo,

soweit ich weiß, kann man einen bestellten Verfahrenspfleger nicht mehr austauschen bzw. wegbekommen. Bleibt meist sogar in der zweiten Instanz der „Anwalt des Kindes“.

Da das Kind ein gesetzliches und auch menschliches Recht auf beide Eltern hat, wird ein verantwortungsbewußter Verfahrenspfleger dem Kind nicht einen Elternteil vorenthalten. Hier scheint die Mutter nur ihre eigenen Interessen wahrzunehmen (verarbeitet noch die Partnerebene und denkt nicht an die Elternebene) und vielleicht wurde aus diesem Grund für das Kind eine unabhängige Person eingeschaltet, die die Interessen des Kindes vertritt. Das sieht die Mutter natürlich als parteiisch an, weil der Verfahrenspfleger nicht ihre persönliche Meinung vertritt. Wäre das so, hätte das Gericht keinen einsetzen müssen.

Noch ein Tipp nebenbei: Gerichte entziehen heutzutage kaum mehr das Sorgerecht. Sorgerecht ist ein Elternrecht und wird sogar vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte besonders geschützt. Die Mutter sollte sich auf vernünftiger Basis mit dem Vater einigen. Wenn er sich früher nicht um das Kind gekümmert hat, war das früher gewesen. Jetzt will er sich anscheinend kümmern und das wird von den Gerichten berücksichtigt.

Gruß
Ingrid

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