Termin für Nachbesserung zu kurzfristig

Angenommen ein Dienstleister (z. B. Maler, Elektriker, etc.) hat in einem Haus eine Dienstleistung erbracht, die mangelhaft war. Der Kunde verlangt Nachbesserung. Der Mangel besteht tatsächlich, darüber muss nicht diskutiert werden. Klar, dafür muss ein Termin vereinbart werden. Plötzlich und unerwartet wird der Kunde z.B. donnerstagabends unterrichtet, dass der Dienstleister am Freitagmorgen kommen möchte, um den Mangel zu beheben.

Leider kann der Kunde den Termin nicht akzeptieren, da diese viel zu kurzfristig ist um berufliche Dinge noch dementsprechend zu verschieben, so dass man hätte zuhause bleiben können. Der Kunde ist alleinstehend, eine Vertretungsmöglichkeit besteht nicht.

Ist der Dienstleister mit diesem Terminvorschlag seiner Pflicht zur Nachbesserung nachgekommen? Kann der Kunde einen Termin ablehnen? Wie muss eine Terminvereinarung gestaltet sein?

Kann der Dienstleister nun auf Zahlung es vollständigen Rechnungsbetrags bestehen, da seiner Meinung nach der Kune kein Interesse an einer Nachbesserung hat?

Ist der Dienstleister mit diesem Terminvorschlag seiner
Pflicht zur Nachbesserung nachgekommen?

Erstmal ja.

Kann der Kunde einen
Termin ablehnen?

Natürlich, ist ja keine richterlich anberaumter Termin.

Wie muss eine Terminvereinarung gestaltet
sein?

Zwei Partien einigen sich auf einen Zeitpunkt, innerhalb der Deckung ihrer jeweiligen Zeitfenster.

Kann der Dienstleister nun auf Zahlung es vollständigen
Rechnungsbetrags bestehen, da seiner Meinung nach der Kune
kein Interesse an einer Nachbesserung hat?

Bestehen kann er natürlich. Jedoch hatte der Kunde hierbei keine Möglichkeit der Annhame, da ihm in unverhältnismäßiger Weise der Termin vorgegeben war.
Einen § wie ein solcher Termin zu bestimmen ist gibt es nicht. Üblicherweise richtet man sich an 14 Tagen aus. Passt es beiden jedoch schon am nächsten Tag, gilt das als vereinbart.

Neuen Termin ansetzen und diesen schriftlich bestätigen.