Angenommen ein Dienstleister (z. B. Maler, Elektriker, etc.) hat in einem Haus eine Dienstleistung erbracht, die mangelhaft war. Der Kunde verlangt Nachbesserung. Der Mangel besteht tatsächlich, darüber muss nicht diskutiert werden. Klar, dafür muss ein Termin vereinbart werden. Plötzlich und unerwartet wird der Kunde z.B. donnerstagabends unterrichtet, dass der Dienstleister am Freitagmorgen kommen möchte, um den Mangel zu beheben.
Leider kann der Kunde den Termin nicht akzeptieren, da diese viel zu kurzfristig ist um berufliche Dinge noch dementsprechend zu verschieben, so dass man hätte zuhause bleiben können. Der Kunde ist alleinstehend, eine Vertretungsmöglichkeit besteht nicht.
Ist der Dienstleister mit diesem Terminvorschlag seiner Pflicht zur Nachbesserung nachgekommen? Kann der Kunde einen Termin ablehnen? Wie muss eine Terminvereinarung gestaltet sein?
Kann der Dienstleister nun auf Zahlung es vollständigen Rechnungsbetrags bestehen, da seiner Meinung nach der Kune kein Interesse an einer Nachbesserung hat?