eine Freundin von mir (42 Jahre)ist einfach so gestorben. Natürlich ohne Testament. Ihr Lebensgefährte hat keine Rechte mehr. Er musste aus dem Haus raus. Glücklicherweise starb er auch einige Monate später.
Es gibt keine „erkennbaren“ Erben. Ein RA wurde vom Gericht als Verwalter eingesetzt.
Meine Fragen:
Wer erbt?
Was wird mit dem Erbe (ca. 8+ Mill. gemacht)?
Welche Mühe gibt sich dieser Staat um evtl. Erben zu suchen?
Nach welchen Kriterien werden RA als „Erbverwalter“ eingesetzt?
Mein persönliches Unwohlgefühl: Da läuft die grosse Abzocke der Ra und des Staates gemeinsam.
cu Hauser
Hauser denkt. Bevor ich zur Knarre greife, redet mit mir…)
Das Bundesland, wo die Verstorbene zuletzt gelebt hat, erbt alles, § 1936 I BGB.
Das Erbe wandert in den Großen Topf und wird verbraten.
Eine Erbenermittlung von Staats wegen findet nicht statt.
Nachlaßpflegschaften kann jeder Rechtsanwalt machen. Wenn ich morgen zum Hörer greifen und beim Nachlaßgericht anrufen würde mit der Nachricht, daß ich Nachlaßpflegschaften zu übernehmen bereit bin, dann … Aber das Haftungsrisiko steht in keinem Verhältnis zu den paar Piepen Honorar. Manchmal kommt nicht einmal die Versicherungsprämie für die (Zusatz-)Haftpflichtversicherung raus.
irgendwie verstehe ich diesen Einwand nicht.
Soll das Geld „nutzlos“ auf einer Bank liegen bleiben?
Soll jemand der behauptet, jahrelang mit dem „Erblasser“ zusammengewesen zu sein, das Erbe kriegen. Wer will denn da etwas Beweisen. Bei dieser Summe finde ich genug Zeugen, die meine Behauptung sicherlich bestätigen würden.
Es ist so einfach, ein Testament zu machen (Datum, Ort, Handschriftlich, Unterschrift) und das auf einem einfachen Stück Papier.
hallo!
man sollte mal bedenken, dass der staat = der steuerzahler immerhin auch die kosten trägt, wenn es nichts zu erben gibt!
allein in köln werden jedes jahr hunderte von verstorbenen ohne nachlaß und ohne erben auf kosten der steuerzahler beerdigt.
da finde ich es nur „gerecht“, wenn der staat in den wenigen fällen, wo etwas da ist, dieses auch kassiert.
oder gilt hier mal wieder: „privatisierung der gewinne, sozialisierung der verluste!“ ???
im übrigen gibt es professionelle erben-sucher, die bei großen vermögen sicherlich gerne tätig werden.
mfg frank
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habe mich belehren lassen. Habe in der Nacht auch noch einiges darüber gelesen. Es sollte tatsäch ab einer gewissen Erbhöhe zu 99,9% wegversteuert werden. Auf diese Art hat die Allgemeinheit etwas davon.