Ein Bekannter von mir braucht dringend Info zu folgendem Fall
Die Firma „Time Warner“ hat mich in Form einer Kanzlei darum „gebeten“, seine Domain mit Namen eines Charakters aus der Harry-Potter-Serie abzumelden. Außerdem soll er eine Strafe zahlen und nie wieder etwas mit diesem Namen unternehmen.
Er ist bereit, auf die Domain zu verzichten.
Muss er trotzdem die nicht geringe Abmahnung zahlen?
Gibt es noch andere Domainstreitigkeiten im Zusammenhang mit „Harry Potter“?
Die Firma „Time Warner“ hat mich in Form einer Kanzlei darum
„gebeten“, seine Domain mit Namen eines Charakters aus der
Harry-Potter-Serie abzumelden. Außerdem soll er eine Strafe
zahlen und nie wieder etwas mit diesem Namen unternehmen.
Er ist bereit, auf die Domain zu verzichten.
Muss er trotzdem die nicht geringe Abmahnung zahlen?
Kommt drauf an, ob dieser Domain-Name eindeutig nur von dieser Harry-Potter-Figur herstammen kann oder nicht. Ist die Domain vor Erscheinen des Harry-Potter-Buchs erworben, so handelt diese Kanzlei da mit Zitronen.
Ist hier tatsächlich der Harry-Potter-Charakter „zweckentfremdet worden“, gehts weiter:
„Strafe“ zahlen braucht man nicht. Meistens wird eine Verpflichtung verlangt, Strafe zu zahlen, falls man wieder … Das sollte man unterschreiben, wenn man im Unrecht ist.
Anwaltshonorar müßte allenfalls bei Verschulden gezahlt werden. Hier ist es evtl. hilfreich zu monieren, daß keine schriftliche Vollmacht vorgelegt wurde (§ 174 S. 1 BGB; Standardfehler von 95% meiner lieben Kollegen), DESWEGEN die Willenserklärung zurückweisen, die Domain schnell abmelden.
Die Firma „Time Warner“ hat mich in Form einer Kanzlei darum
„gebeten“, seine Domain mit Namen eines Charakters aus der
Harry-Potter-Serie abzumelden. Außerdem soll er eine Strafe
zahlen und nie wieder etwas mit diesem Namen unternehmen.
Er ist bereit, auf die Domain zu verzichten.
Muss er trotzdem die nicht geringe Abmahnung zahlen?
Kommt drauf an, ob dieser Domain-Name eindeutig nur von dieser
Harry-Potter-Figur herstammen kann oder nicht. Ist die Domain
vor Erscheinen des Harry-Potter-Buchs erworben, so handelt
diese Kanzlei da mit Zitronen.
VORSICHT! Harry Potter Bücher gibt es schon länger. Jetzt ist Bank 4 erschienen. Es kommt also sehr darauf an, wer Inhaber des Markennamens ist. Ich darf nicht ohne Zustimmung des Verlages, Rechteinhaber, so ohne weiteres eine „Fan-homepage“ basteln. Da kann es durchaus Ärger geben.
Ist hier tatsächlich der Harry-Potter-Charakter
„zweckentfremdet worden“, gehts weiter:
„Strafe“ zahlen braucht man nicht. Meistens wird eine
Verpflichtung verlangt, Strafe zu zahlen, falls man wieder …
Das sollte man unterschreiben, wenn man im Unrecht ist.
Anwaltshonorar müßte allenfalls bei Verschulden gezahlt
werden. Hier ist es evtl. hilfreich zu monieren, daß keine
schriftliche Vollmacht vorgelegt wurde (§ 174 S. 1 BGB;
Standardfehler von 95% meiner lieben Kollegen), DESWEGEN die
Willenserklärung zurückweisen, die Domain schnell abmelden.
Anwaltshonorar
„Strafe“ zahlen braucht man nicht. Meistens wird eine
Verpflichtung verlangt, Strafe zu zahlen, falls man wieder …
Das sollte man unterschreiben, wenn man im Unrecht ist.
Anwaltshonorar müßte allenfalls bei Verschulden gezahlt
werden. #
Wenn die Abmahnung zu Recht ergangen ist, hat der Abgemahnte auch ohne Verschulden nach gefestigter Rechtsprechung des BGH die Anwaltsgebühren (7,5/10 Geschäftsgebühr) aus Geschäftsführung ohne Auftrag zu erstatten, da der Anwalt auch für ihn tätig wird, um einen Rechtstreit und die damit verbundenen weiteren Kosten zu vermeiden.