25km zu schnell, wie teuer und wie sieht es

aus mit Beweisfotos.

Also, ich bin zum erstenmal in meiner 20jährigen Karriere geblitzt worden.
Ich war definitiv zu schnell, 25-30km, aber nicht mit dem
eigenen Fahrzeug.
Jetzt bekommt ja der Halter erstmal den Bescheid oder was auch immer.
Was muß er machen um den Beweis bzw. das Beweisfoto zu erhalten
und kostet das was?
Kann er einfach schreiben das er nicht gefahren ist und der Fahrer erst über ein Foto ermittelt werden muß?

Was gibts eigentlich bei 25-30 km zuviel?

Wäre nett wenn mir jemand den Ablauf beschreiben könnte.

Auch habe ich die verzweifelte Hoffnung das während des Blitzens
noch ein Wagen neben mir war, Stichwort Falschmessung.

Danke und Tschau

Robert

Hi,
die ermittelnde Behörde wertet zunächst die Fotos und Daten aus. Wenn auf dem Foto 2 Fahrzeuge zu sehen sind, verliert diese Aufnahme ihre Beweiskraft und wird ausgemustert.
Dann erhält der Halter des Fahrzeuges einen Anhörungsbogen, in dem er seine Personendaten angeben muß (das auf jeden Fall!) und gefragt wird, ob er den Verkehrsverstoß zugibt bzw. wer der Fahrer gewesen ist.
Wenn er nicht selbst der Fahrer gewesen ist, sollte er den mutmaßlichen Fahrer angeben. Hier wird nicht ermittelt, ob er gelogen hat. Wenn er angibt, er wisse nicht wer das Fahrzeug gefahren hat, wird weiter ermittelt (mit Vorladung zum Fotovergleich, Aussage evtl. mit eidesstattlicher Versicherung etc.).
Wenn ein Fahrer angegeben wird, erhält dieser einen erneuten Anhörungsbogen mit den gleichen Fragen.
Der Zeitraum dieser Ermittlungen ist wichtig. Denn 3 Monate nach dem Tattag läuft die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten ab. Dann kannst du, wenn du bis dahin noch nicht angeschrieben worden bist, die Einrede der Verjährung geltend machen (du mußt die Verjährung geltend machen, geschieht nicht automatisch oder von Amts wegen).
In diesem Fall muß der Halter die Verwaltungsgebühren (36,- DM) bezahlen (er erhält einen Bescheid).
Wenn du innerhalb der 3 Monate angeschrieben worden bist (es gibt Mitbürger, die behaupten, einen Anhörungsbogen nicht erhalten zu haben, dann ist die Behörde in Beweisnot), wird die Verjährung unterbrochen und du wirst sehr wahrscheinlich einen Bußgeldbescheid erhalten.
Dieser kann eine Geldbuße, Punkte in Flensburg (bei mehr als 80,- DM Geldbuße) und Führerscheinentzug bedeuten.
Bei deinen Angaben kann ich nicht sagen, wie hoch das Bußgeld sein könnte, da es davon abhängig ist, ob die Tat in geschlossener Ortschaft, außerhalb oder Autobahn geschehen ist.
Außerdem wird von der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung noch eine Karenz abgezogen, so daß du jetzt noch nicht weißt, was auf dich zukommt. Möglicherweise wird die Überschreitung ca. 15 km/h betragen, dann bezahlst du nur 40,- DM Bußgeld.
Gruß,
Francesco

Doch ein paar kleine Unrichtigkeiten
Hallo Francesco,
ein paar Dinge muss ich doch korrigieren.

Wenn auf dem Foto 2 Fahrzeuge zu sehen sind, verliert
diese Aufnahme ihre Beweiskraft und wird ausgemustert.

Das ist nicht ganz richtig. Für einen solchen Fall gibt es Schablonen um festzustellen, welches Auto gemessen wurde.

Wenn er angibt, er wisse nicht wer das Fahrzeug
gefahren hat, wird weiter ermittelt (mit Vorladung zum
Fotovergleich, Aussage evtl. mit eidesstattlicher Versicherung
etc.).

Die Aussage mit eidesstattlicher Versicherung wäre mir neu und ist von mir (6 Jahre Bußgeldstelle) nicht gemacht worden.
Was jedoch durchaus üblich ist (ich habe das damals immer angedroht wenn sich jemand „nicht erinneren“ konnte), ist es, die Polizei um Ermittlungen in der Nachbarschaft zu bitten. Bereits die Drohung schaffte es, das Gedächtnis aufzufrischen.
Zumal die Polizei den Grund der Ermittlungen nicht angeben soll. (Wir ermitteln gegen (in Sachen) Herrn XX)

(du mußt die Verjährung geltend
machen, geschieht nicht automatisch oder von Amts wegen).

Jein - wenn die Behörde die Verjährung bemerkt, wird das Verfahren „von Amts wegen“ eingestellt. Es kann jedoch bei der Menge der Verstöße und der geringen Anzahl von Mitarbeitern durchaus untergehen.

In diesem Fall muß der Halter die Verwaltungsgebühren (36,-
DM) bezahlen (er erhält einen Bescheid).

Ganz klar nein. Diese Regelung gilt nur bei Verkehrsverstößen im ruhenden Verkehr (Halte- und Parkverbote).

Wenn du innerhalb der 3 Monate angeschrieben worden bist (es
gibt Mitbürger, die behaupten, einen Anhörungsbogen nicht
erhalten zu haben, dann ist die Behörde in Beweisnot),

Auch hier nein. Die Behörde muss nur nachweisen, dass der Anhörungsbogen verschickt wurde, nicht, dass er auch angekommen ist. Es wäre völliger Blödsinn, einen Anhörungsbogen förmlich zuzustellen, da dieses mit immensen Kosten (alleine 11,- DM für die Post) zuzüglich der teueren Umschläge etc. verbunden ist.

wird
die Verjährung unterbrochen und du wirst sehr wahrscheinlich
einen Bußgeldbescheid erhalten.
Dieser kann eine Geldbuße, Punkte in Flensburg (bei mehr als
80,- DM Geldbuße) und Führerscheinentzug bedeuten.
Bei deinen Angaben kann ich nicht sagen, wie hoch das Bußgeld
sein könnte, da es davon abhängig ist, ob die Tat in
geschlossener Ortschaft, außerhalb oder Autobahn geschehen
ist.

Ob außerhalb geschlossener Ortschaft oder Autobahn ist egal.
Innerhalb gO: ab 21 km/h: 100,- DM ab 26 km: 120,- DM
Außerhalb gO 80,- 100,-
Hierzu kommen Gebühren (25,- DM) und Auslagen (11,- DM) sowie die Punkte in Flensburg.

Außerdem wird von der festgestellten
Geschwindigkeitsüberschreitung noch eine Karenz abgezogen, so
daß du jetzt noch nicht weißt, was auf dich zukommt.

Die Karenz beträgt 3 % mind. jedoch 3 km/h der gemessenen Geschwindigkeit (bei Radar und Lasermessung).

Da wars.

Gruß
HaWeThie

Hi HaWeThie,
danke für die Korrekturen.
Gruß,
Francesco

Hallo Robert,

und hier gibt es einen Bußgeldrechner, der Dir die möglichen Kosten aufzeigt:

http://www.verkehrsportal.de

Gruss
Eve*

Danke an Alle, hat mir sehr weitergeholfen
Also nochmal Danke und ein schönes blitzfreies Wochenende!

Tschau

Robert

Hallo Hawe,
ich ziehe gerade ein Schreiben aus dem Kasten…
10.10. Schreibedatum…

14 Tage hätte ich Zeit für Widerspruch, bzw. muss bis dahin der Widerspruch eingegangen sein.
Weiterhin muss ich aber in dieser Zeit auch gezahlt haben… Oder zählt Zahlung erst ab Rechtswirksamkeit? Wenn ja, würde es heißen: 10.10. +14 Tage Widerspruch + 14 Tage Zahlung?

Nur wenn er heute erst gekommen ist, wie soll ich den rechtzeitigen Einspruch schaffen?

Wenn nichts von Punkten draufsteht, würde es auch bedeuten, dass ich keine bekommen habe?
Außerorts 103 *nach Toleranz* statt 80.
Wie lange wird diese Nachricht im Register aufbewahrt, wenn es keine Punkte zur Folge hat? Auch 2 Jahre?

Danke
Marco

Hallo Marco, du hast doch einige ins Detail gehende Fragen.
Ich versuch’s einmal:

ich ziehe gerade ein Schreiben aus dem Kasten…

Wieso ziehst du in Schreiben aus dem Kasten?
Ein Bußgeldbescheid muss förmich zugestellt werden, d.h. per Einschreiben oder (üblich) Postzustellungsurkunde.
Zustellungsurkunde: persönlich (oder an Familienangehörigen) ausgehändigt oder bei der Post hinterlegt.
Oder hast du einen Anwalt dazwischen geschaltet? Dann geht die Zustellung an den Anwalt.

10.10. Schreibedatum…

Zulässige „verwaltungsinterne“ Bearbeitungszeit.

14 Tage hätte ich Zeit für Widerspruch, bzw. muss bis dahin
der Widerspruch eingegangen sein.
Weiterhin muss ich aber in dieser Zeit auch gezahlt haben…
Oder zählt Zahlung erst ab Rechtswirksamkeit? Wenn ja, würde
es heißen: 10.10. +14 Tage Widerspruch + 14 Tage Zahlung?

Das heißt bei einem Bußgeldbescheid Einspruch und nicht Widerspruch. (Sorry, ab das ist nunmal so)
Die Frist beginnt ab Zustellungsdatum zu laufen. Wenn die Behörde wirklich durch einfaches Schreiben zugestellt hat, dann gilt für das Zustelldatum: Poststempel + 3 Tage
Bei Einschreiben gilt für das Zustelldatum die gleiche Rechnung, bei Postzustellungsurkunde das Datum, das auf dem Umschlag vermerkt ist (Umschlag unbedingt aufbewahren)
Für die Zahlungsfrist gilt das Datum der Rechtskraft. D.h.: Zustelldatum plus 14 Tage gleich Rechtskraft, ab dann 14 Tage Zahlungsfrist. Du kannst diese ruhig bis zum Schluss ausnutzen.
Falls du Einspruch eingelegt hast, brauchst du nicht zu zahlen, da der Bescheid nicht rechtskräftig geworden ist.

Wichtig: Für einen rechtzeitigen Einspruch ist der Eingang bei der Behörde maßgebend - also nicht das Absende, sondern das Eingangsdatum!!!

Nur wenn er heute erst gekommen ist, wie soll ich den
rechtzeitigen Einspruch schaffen?

s.o.

Wenn nichts von Punkten draufsteht, würde es auch bedeuten,
dass ich keine bekommen habe?
Außerorts 103 *nach Toleranz* statt 80.

Sobald die „reine“ Geldbuße 80 DM oder höher ist, gibt es Punkte in Flensburg. Diese müssen nicht auf dem Bußgeldbescheid daraufstehen. In deinem Fall: 23 km/h zu schnell = 1 Punkt

Wie lange wird diese Nachricht im Register aufbewahrt, wenn es
keine Punkte zur Folge hat? Auch 2 Jahre?

Wenn es keine Punkte gibt, wird auch nichts in einem Register aufbewahrt. Falls man jedoch in seiner „Heimatbehörde“ öfter mit Verwarnungssachen auffällt, ist es nicht auszuschließen, dass das einem Sachbearbeiter auffällt und dieser dann zu drastischeren Maßnahmen greift, um den Fahrer „an seine Pflicht zu verkehrsgerechtem Verhalten“ zu erinnern.
Bekannt und durch die Rechtsprechung gehalten ist der Fall aus Düsseldorf, wo ein hartnäckiger Falschparker plötzlich 100,- DM Bußgeld zahlen musste und seinen Führerschein für einen Monat abgeben musste.
Auch kann dann die Führerscheinbehörde gebeten werden, die charakterliche Eignung des Fahrers zu prüfen (Idiotentest).

Danke
Marco

Gern geschehen
Gruß
HaWeThie

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