Grundbuchseintragung

Hallo,

wenn man in Deutschland das Eigentum einer Immobilie erwerben will, muss dies ins Grundbuch eingetragen werden. Ist diese Eintragung als Teil des Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäftes zu sehen, oder ist die Eintragung eine getrennt davon zu sehende Pflicht, die halt bei Immobilien im Sinne des Publizitätsprinzipes notwendig ist?

Grüße

Martin Unterholzner

Huhu!

Stolz - endlich kann ich mal eine Deiner kniffligen Fragen aus der Hüfte heraus beantworten.

Ist diese
Eintragung als Teil des Verpflichtungs- und
Verfügungsgeschäftes zu sehen, oder ist die Eintragung eine
getrennt davon zu sehende Pflicht, die halt bei Immobilien im
Sinne des Publizitätsprinzipes notwendig ist?

Die Eintragung ist Teil des Verfügungsgeschäftes, § 873 BGB.

Stolz - endlich kann ich mal eine Deiner kniffligen Fragen aus
der Hüfte heraus beantworten.

… die sind vermutlich aus dem Handbuch: „Tödliche Prüfungsfragen für die mündliche Prüfung im 1. Staatsexamen Rechtswissenschaften“ :smile: