angenommen Herr X verstirbt, hat kein Testament hinterlassen und niemand hat irgendwelche Kontovollmachten. Herr X hat zwei volljährige Kinder, die sich allerdings nicht für das Erbe interessieren und im Ausland wohnen.
Die Mutter von Herrn X ist aber erreichbar und hatte auch Kontakt zu ihm und kümmert sich um alles, aber hat wie gesagt keine Vollmachten.
Wie bekommt die Mutter Informationen zu den Konten? Müssen die Kinder das Erbe erst ausschlagen? Was, wenn sie das nicht machen wollen oder können (Ausland, kein Kontakt, usw.)?
Die Kinder haben (wenn Sie im Ausland wohnen) bis zu 6 Monate Zeit, das Erbe beim Notar oder beim Gericht des letzten Wohnorts des Toten auszuschlagen.
Damit man u.a. auch Auskunft bekommt, sollte man sich mit dem Standesamt des Orts, wo der tote gewohnt hat, in Verbindung setzten. Dort bekommt man den Erbschein (auch wenn man ausschlägt). Mit diesem Kann man sich z.B. an die Schufa, InfoScore, Creditreform sowie das gericht geführte Schuldnerverzeichnis hinwenden. In den Auskunfteien finden sich die ersten Eintragungen.
Weiterhin beim Grundbuchamt des letzten Wohnorts nachhacken, da erfährt man, ob Grundbesitzt vorhanden ist.
Die Mutter kann sich ebenfalls an das Standesamt bzw. das Nachlassgericht wenden & dort die ganzen Dinge beantragen.
Viel Glück
Blue
angenommen Herr X verstirbt, hat kein Testament hinterlassen
und niemand hat irgendwelche Kontovollmachten. Herr X hat zwei
volljährige Kinder, die sich allerdings nicht für das Erbe
interessieren und im Ausland wohnen.
Die Mutter von Herrn X ist aber erreichbar und hatte auch
Kontakt zu ihm und kümmert sich um alles, aber hat wie gesagt
keine Vollmachten.
Wie bekommt die Mutter Informationen zu den Konten? Müssen die
Kinder das Erbe erst ausschlagen? Was, wenn sie das nicht
machen wollen oder können (Ausland, kein Kontakt, usw.)?
Die Kinder haben (wenn Sie im Ausland wohnen) bis zu 6 Monate
Zeit, das Erbe beim Notar oder beim Gericht des letzten
Wohnorts des Toten auszuschlagen.
Wobei die Frist ert mit Kenntnis der Erbenstellung beginnt!
Damit man u.a. auch Auskunft bekommt, sollte man sich mit dem
Standesamt des Orts, wo der tote gewohnt hat, in Verbindung
setzten. Dort bekommt man den Erbschein (auch wenn man
ausschlägt).
Huch, wo kommt denn die Erkenntnis her? Einen Erbschein kann nur der Erbe beim zuständigen Nachlassgericht beantragen (und bekommt ihn dann auch von dort). D.h. der Nichterbe bekommt keinen Erbschein, weder vom Nachlassgericht, noch vom Standesamt!
Mit diesem Kann man sich z.B. an die Schufa,
InfoScore, Creditreform sowie das gericht geführte
Schuldnerverzeichnis hinwenden. In den Auskunfteien finden
sich die ersten Eintragungen.
Von der Schufa bekommt man nur als Mitglied Auskunft, bzw. eine Eigenauskunft. Ich habe noch nie gehört, dass ein potentieller Erbe dort vor Erbscheinserteilung Auskunft bekommen hätte. Bei den anderen entsprechenden Diensten wird es nicht anders aussehen. Nur das Schuldnerverzeichnis dürfte ein praktikabler Weg sein.
Weiterhin beim Grundbuchamt des letzten Wohnorts nachhacken,
da erfährt man, ob Grundbesitzt vorhanden ist.
Da muss man aber damit rechnen, dass man ohne Notar an der Seite ziemlich auf Granit beißt.
Die Mutter kann sich ebenfalls an das Standesamt bzw. das
Nachlassgericht wenden & dort die ganzen Dinge beantragen.
den Kindern sollte man klarmachen, dass sie hier ein massives Risiko eingehen, da sie das Erbe automatisch annehmen, wenn sie es nicht rechtzeitig ausschlagen. D.h. man sollte die Chance nutzen, die Ausschlagungsfrist zu nutzen. Können die Kinder selbst aufgrund der Entfernung nichts tun, sollten sie einem Dritten (z.B. der Mutter oder einem spzialisierten Anwaltskollegen) Vollmacht in der Nachlassabwicklung geben.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Die Kinder haben (wenn Sie im Ausland wohnen) bis zu 6 Monate
Zeit, das Erbe beim Notar oder beim Gericht des letzten
Wohnorts des Toten auszuschlagen.
Wobei die Frist ert mit Kenntnis der Erbenstellung beginnt!
Korrekt
Damit man u.a. auch Auskunft bekommt, sollte man sich mit dem
Standesamt des Orts, wo der tote gewohnt hat, in Verbindung
setzten. Dort bekommt man den Erbschein (auch wenn man
ausschlägt).
Huch, wo kommt denn die Erkenntnis her? Einen Erbschein kann
nur der Erbe beim zuständigen Nachlassgericht beantragen (und
bekommt ihn dann auch von dort). D.h. der Nichterbe bekommt
keinen Erbschein, weder vom Nachlassgericht, noch vom
Standesamt!
Es ging m.E. erstmal um den Erben. Dieser kann wie Du sagst den Erbschein beantragen.
Mit diesem Kann man sich z.B. an die Schufa,
InfoScore, Creditreform sowie das gericht geführte
Schuldnerverzeichnis hinwenden. In den Auskunfteien finden
sich die ersten Eintragungen.
Von der Schufa bekommt man nur als Mitglied Auskunft, bzw.
eine Eigenauskunft. Ich habe noch nie gehört, dass ein
potentieller Erbe dort vor Erbscheinserteilung Auskunft
bekommen hätte. Bei den anderen entsprechenden Diensten wird
es nicht anders aussehen. Nur das Schuldnerverzeichnis dürfte
ein praktikabler Weg sein.
Der Vater meiner Süßen ist kürzlich verstorben. Schufa,InfoScore und Creditreform gaben schriftlich Auskunft, wo wir ne Sterbeurkunde vorgelegt haben und um diese Infos baten.
Weiterhin beim Grundbuchamt des letzten Wohnorts nachhacken,
da erfährt man, ob Grundbesitzt vorhanden ist.
Da muss man aber damit rechnen, dass man ohne Notar an der
Seite ziemlich auf Granit beißt.
s.o.
Die Mutter kann sich ebenfalls an das Standesamt bzw. das
Nachlassgericht wenden & dort die ganzen Dinge beantragen.
danke für die Auskunft. Eine Vollmacht würde auf jeden Fall schon mal weiterhelfen. Kann das einfach ein „formloses“ Schreiben sein? Oder müssen bestimmte Voraussetzungen bei der Vollmacht erfüllt sein?
Müssen beide Kinder eine Vollmacht ausstellen, um Bankauskunft zu bekommen oder reicht es wenn ein Kind der Großmutter (Mutter des Verstorbenen) Vollmacht erteilt?