Erben nicht erreichbar bzw. kein Interesse?

Von: , Frage gestellt am Mo, 16. Jul 2007

Hallo zusammen,

angenommen Herr X verstirbt, hat kein Testament hinterlassen und niemand hat irgendwelche Kontovollmachten. Herr X hat zwei volljährige Kinder, die sich allerdings nicht für das Erbe interessieren und im Ausland wohnen.
Die Mutter von Herrn X ist aber erreichbar und hatte auch Kontakt zu ihm und kümmert sich um alles, aber hat wie gesagt keine Vollmachten.
Wie bekommt die Mutter Informationen zu den Konten? Müssen die Kinder das Erbe erst ausschlagen? Was, wenn sie das nicht machen wollen oder können (Ausland, kein Kontakt, usw.)?

Gruß
Sandra

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Erben nicht erreichbar bzw. kein Interesse?

    Hallo zusammen,
    Hi

    Die Kinder haben (wenn Sie im Ausland wohnen) bis zu 6 Monate Zeit, das Erbe beim Notar oder beim Gericht des letzten Wohnorts des Toten auszuschlagen.

    Damit man u.a. auch Auskunft bekommt, sollte man sich mit dem Standesamt des Orts, wo der tote gewohnt hat, in Verbindung setzten. Dort bekommt man den Erbschein (auch wenn man ausschlägt). Mit diesem Kann man sich z.B. an die Schufa, InfoScore, Creditreform sowie das gericht geführte Schuldnerverzeichnis hinwenden. In den Auskunfteien finden sich die ersten Eintragungen.

    Weiterhin beim Grundbuchamt des letzten Wohnorts nachhacken, da erfährt man, ob Grundbesitzt vorhanden ist.

    Die Mutter kann sich ebenfalls an das Standesamt bzw. das Nachlassgericht wenden & dort die ganzen Dinge beantragen.

    Viel Glück
    Blue angenommen Herr X verstirbt, hat kein Testament hinterlassen
    und niemand hat irgendwelche Kontovollmachten. Herr X hat zwei
    volljährige Kinder, die sich allerdings nicht für das Erbe
    interessieren und im Ausland wohnen.
    Die Mutter von Herrn X ist aber erreichbar und hatte auch
    Kontakt zu ihm und kümmert sich um alles, aber hat wie gesagt
    keine Vollmachten.
    Wie bekommt die Mutter Informationen zu den Konten? Müssen die
    Kinder das Erbe erst ausschlagen? Was, wenn sie das nicht
    machen wollen oder können (Ausland, kein Kontakt, usw.)?

    Gruß
    Sandra

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Erben nicht erreichbar bzw. kein Interesse?

      Hi
      Hallo Blue,

      erstmal danke für Deine Antwort. Die Mutter kann sich ebenfalls an das Standesamt bzw. das
      Nachlassgericht wenden & dort die ganzen Dinge beantragen.
      Bekommt die Mutter auch vor den 6 Monaten Auskunft oder erst danach bzw., wenn die Kinder das Erbe ausgeschlagen haben? Viel Glück
      Danke.

      Gruß
      Sandra

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Erben nicht erreichbar bzw. kein Interesse?

        Hi
        Hallo Blue,

        erstmal danke für Deine Antwort. Die Mutter kann sich ebenfalls an das Standesamt bzw. das
        Nachlassgericht wenden & dort die ganzen Dinge beantragen.
        Bekommt die Mutter auch vor den 6 Monaten Auskunft oder erst
        danach bzw., wenn die Kinder das Erbe ausgeschlagen haben?
        Keine Ahnung... sorry... da fragt die Mutter mal die Kinder oder das Nachlassgericht am besten an...

        Wenn man es jedoch nicht weiß, wäre ein Anwalt für Erbrecht sinnvoll... Viel Glück
        Danke.

        Gruß
        Sandra

    • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
      Re^2: Erben nicht erreichbar bzw. kein Interesse?

      Hallo, Die Kinder haben (wenn Sie im Ausland wohnen) bis zu 6 Monate
      Zeit, das Erbe beim Notar oder beim Gericht des letzten
      Wohnorts des Toten auszuschlagen.
      Wobei die Frist ert mit Kenntnis der Erbenstellung beginnt! Damit man u.a. auch Auskunft bekommt, sollte man sich mit dem
      Standesamt des Orts, wo der tote gewohnt hat, in Verbindung
      setzten. Dort bekommt man den Erbschein (auch wenn man
      ausschlägt).
      Huch, wo kommt denn die Erkenntnis her? Einen Erbschein kann nur der Erbe beim zuständigen Nachlassgericht beantragen (und bekommt ihn dann auch von dort). D.h. der Nichterbe bekommt keinen Erbschein, weder vom Nachlassgericht, noch vom Standesamt! Mit diesem Kann man sich z.B. an die Schufa,
      InfoScore, Creditreform sowie das gericht geführte
      Schuldnerverzeichnis hinwenden. In den Auskunfteien finden
      sich die ersten Eintragungen.
      Von der Schufa bekommt man nur als Mitglied Auskunft, bzw. eine Eigenauskunft. Ich habe noch nie gehört, dass ein potentieller Erbe dort vor Erbscheinserteilung Auskunft bekommen hätte. Bei den anderen entsprechenden Diensten wird es nicht anders aussehen. Nur das Schuldnerverzeichnis dürfte ein praktikabler Weg sein. Weiterhin beim Grundbuchamt des letzten Wohnorts nachhacken,
      da erfährt man, ob Grundbesitzt vorhanden ist.
      Da muss man aber damit rechnen, dass man ohne Notar an der Seite ziemlich auf Granit beißt. Die Mutter kann sich ebenfalls an das Standesamt bzw. das
      Nachlassgericht wenden & dort die ganzen Dinge beantragen.

      s.o.

      Gruß vom Wiz

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Erben nicht erreichbar bzw. kein Interesse?

        Hallo, Die Kinder haben (wenn Sie im Ausland wohnen) bis zu 6 Monate
        Zeit, das Erbe beim Notar oder beim Gericht des letzten
        Wohnorts des Toten auszuschlagen.
        Wobei die Frist ert mit Kenntnis der Erbenstellung beginnt!
        Korrekt :) Damit man u.a. auch Auskunft bekommt, sollte man sich mit dem
        Standesamt des Orts, wo der tote gewohnt hat, in Verbindung
        setzten. Dort bekommt man den Erbschein (auch wenn man
        ausschlägt).
        Huch, wo kommt denn die Erkenntnis her? Einen Erbschein kann
        nur der Erbe beim zuständigen Nachlassgericht beantragen (und
        bekommt ihn dann auch von dort). D.h. der Nichterbe bekommt
        keinen Erbschein, weder vom Nachlassgericht, noch vom
        Standesamt!
        Es ging m.E. erstmal um den Erben. Dieser kann wie Du sagst den Erbschein beantragen. Mit diesem Kann man sich z.B. an die Schufa,
        InfoScore, Creditreform sowie das gericht geführte
        Schuldnerverzeichnis hinwenden. In den Auskunfteien finden
        sich die ersten Eintragungen.
        Von der Schufa bekommt man nur als Mitglied Auskunft, bzw.
        eine Eigenauskunft. Ich habe noch nie gehört, dass ein
        potentieller Erbe dort vor Erbscheinserteilung Auskunft
        bekommen hätte. Bei den anderen entsprechenden Diensten wird
        es nicht anders aussehen. Nur das Schuldnerverzeichnis dürfte
        ein praktikabler Weg sein.
        Der Vater meiner Süßen ist kürzlich verstorben. Schufa,InfoScore und Creditreform gaben schriftlich Auskunft, wo wir ne Sterbeurkunde vorgelegt haben und um diese Infos baten. Weiterhin beim Grundbuchamt des letzten Wohnorts nachhacken,
        da erfährt man, ob Grundbesitzt vorhanden ist.
        Da muss man aber damit rechnen, dass man ohne Notar an der
        Seite ziemlich auf Granit beißt.
        s.o. Die Mutter kann sich ebenfalls an das Standesamt bzw. das
        Nachlassgericht wenden & dort die ganzen Dinge beantragen.

        s.o.

        Gruß vom Wiz

  2. Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
    Re: Erben nicht erreichbar bzw. kein Interesse?

    Hallo,

    den Kindern sollte man klarmachen, dass sie hier ein massives Risiko eingehen, da sie das Erbe automatisch annehmen, wenn sie es nicht rechtzeitig ausschlagen. D.h. man sollte die Chance nutzen, die Ausschlagungsfrist zu nutzen. Können die Kinder selbst aufgrund der Entfernung nichts tun, sollten sie einem Dritten (z.B. der Mutter oder einem spzialisierten Anwaltskollegen) Vollmacht in der Nachlassabwicklung geben.

    Gruß vom Wiz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Erben nicht erreichbar bzw. kein Interesse?

      Hallo Wiz,

      danke für die Auskunft. Eine Vollmacht würde auf jeden Fall schon mal weiterhelfen. Kann das einfach ein "formloses" Schreiben sein? Oder müssen bestimmte Voraussetzungen bei der Vollmacht erfüllt sein?
      Müssen beide Kinder eine Vollmacht ausstellen, um Bankauskunft zu bekommen oder reicht es wenn ein Kind der Großmutter (Mutter des Verstorbenen) Vollmacht erteilt?

      Gruß
      Sandra

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Erben nicht erreichbar bzw. kein Interesse?

        Hallo,

        wenn mehrere Erben vorhanden sind, sollten Vollmachten von allen Erben vorliegen.

        Gruß vom Wiz

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