Re^3: Erben nicht erreichbar bzw. kein Interesse?
Hallo,
Die Kinder haben (wenn Sie im Ausland wohnen) bis zu 6 Monate
Zeit, das Erbe beim Notar oder beim Gericht des letzten
Wohnorts des Toten auszuschlagen.
Wobei die Frist ert mit Kenntnis der Erbenstellung beginnt!
Korrekt :)
Damit man u.a. auch Auskunft bekommt, sollte man sich mit dem
Standesamt des Orts, wo der tote gewohnt hat, in Verbindung
setzten. Dort bekommt man den Erbschein (auch wenn man
ausschlägt).
Huch, wo kommt denn die Erkenntnis her? Einen Erbschein kann
nur der Erbe beim zuständigen Nachlassgericht beantragen (und
bekommt ihn dann auch von dort). D.h. der Nichterbe bekommt
keinen Erbschein, weder vom Nachlassgericht, noch vom
Standesamt!
Es ging m.E. erstmal um den Erben. Dieser kann wie Du sagst den Erbschein beantragen.
Mit diesem Kann man sich z.B. an die Schufa,
InfoScore, Creditreform sowie das gericht geführte
Schuldnerverzeichnis hinwenden. In den Auskunfteien finden
sich die ersten Eintragungen.
Von der Schufa bekommt man nur als Mitglied Auskunft, bzw.
eine Eigenauskunft. Ich habe noch nie gehört, dass ein
potentieller Erbe dort vor Erbscheinserteilung Auskunft
bekommen hätte. Bei den anderen entsprechenden Diensten wird
es nicht anders aussehen. Nur das Schuldnerverzeichnis dürfte
ein praktikabler Weg sein.
Der Vater meiner Süßen ist kürzlich verstorben. Schufa,InfoScore und Creditreform gaben schriftlich Auskunft, wo wir ne Sterbeurkunde vorgelegt haben und um diese Infos baten.
Weiterhin beim Grundbuchamt des letzten Wohnorts nachhacken,
da erfährt man, ob Grundbesitzt vorhanden ist.
Da muss man aber damit rechnen, dass man ohne Notar an der
Seite ziemlich auf Granit beißt.
s.o.
Die Mutter kann sich ebenfalls an das Standesamt bzw. das
Nachlassgericht wenden & dort die ganzen Dinge beantragen.
s.o.
Gruß vom Wiz