Hallo,
wenn für minderjährige Kinder ein Erbe ausgeschlagen werden soll, müssen dann beide Elternteile beim Notar erscheinen? Oder genügt es wenn das nicht erscheinende Elternteil dem anderen eine Vollmacht mitgibt?
gruss Martin
Hallo,
wenn für minderjährige Kinder ein Erbe ausgeschlagen werden soll, müssen dann beide Elternteile beim Notar erscheinen? Oder genügt es wenn das nicht erscheinende Elternteil dem anderen eine Vollmacht mitgibt?
gruss Martin
Hallo,
beide sorgeberechtigte müssen erscheinen, dazu noch die Genehmigung durch das
Vormundschaftsgericht.
Mfg vom
showbee