Erbausschlagung für minderj. Kinder

Hallo,
wenn für minderjährige Kinder ein Erbe ausgeschlagen werden soll, müssen dann beide Elternteile beim Notar erscheinen? Oder genügt es wenn das nicht erscheinende Elternteil dem anderen eine Vollmacht mitgibt?

gruss Martin

Hallo,

beide sorgeberechtigte müssen erscheinen, dazu noch die Genehmigung durch das
Vormundschaftsgericht.

Mfg vom

showbee