Ich möchte gerne wissen, ob man bei einer Geschäftsneueröffnung nach Umbau der Ladeneinrichtung auch hier anzeigepflichtig ist, wie es bei einen Räumungsverkauf üblich ist. Und wie lange darf ich mit „NEUERÖFFNUNG“ werben ?
nur das Erneuern der Ladeneinrichtung geht keine Behörde etwas an. Wenn Du umdekorierst, ist es ja auch kein Fall für die neugierige und sich um alles fürsorglich kümmernde Verwaltung.
Auch das Schild „Neueröffnung“ interessiert weiter nicht. Anders könnte es sein, wenn Du damit irgendwelche besonderen Preisnachlässe verknüpfst, wie das einige Teppichhändler regelmäßig veranstalten. Ansonsten wirkt das Schild, wenn es schon eingestaubt Patina angesetzt hat, nach kurzer Zeit eher lächerlich.
Vielleicht ergänzt noch ein sachkundiger Jurist mein Halbwissen.
keine juristische Antwort, ich bin zu faul zum nachschauen, weil jemand anderes die beste Antwort weiß!
Für jede Art von „Sonderveranstaltungen“ ist die IHK zuständig. Normalerweise ist ein Umbau der Betriebsausstattung keine Neueröffnung. Neu ist was Neues, also wenn vorher Schuhe drin waren und nun Jeans, dann gibt es eine Neueröffnung. Wenn dagegen das Mobiliar aus den 50er Jahren gegen das aus den 60er Jahren ausgetauscht wurde, ist nix neu.
Wenn Du auf Eröffnungsrabatte abzielt, damit die Leute die neuen Möbel und vielleicht auch das neue Sortiment bewundern dürfen, dann IHK. Von denen bekommst nämlich auch, wenn Du Fehler macht, den Bußgeldbescheid.
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