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Re: Neueröffnung nach Umbau
keine juristische Antwort, ich bin zu faul zum nachschauen, weil jemand anderes die beste Antwort weiß!
Für jede Art von "Sonderveranstaltungen" ist die IHK zuständig. Normalerweise ist ein Umbau der Betriebsausstattung keine Neueröffnung. Neu ist was Neues, also wenn vorher Schuhe drin waren und nun Jeans, dann gibt es eine Neueröffnung. Wenn dagegen das Mobiliar aus den 50er Jahren gegen das aus den 60er Jahren ausgetauscht wurde, ist nix neu.
Wenn Du auf Eröffnungsrabatte abzielt, damit die Leute die neuen Möbel und vielleicht auch das neue Sortiment bewundern dürfen, dann IHK. Von denen bekommst nämlich auch, wenn Du Fehler macht, den Bußgeldbescheid.
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