Neueröffnung nach Umbau

Von: , Frage gestellt am Fr, 3. Nov 2000

Ich möchte gerne wissen, ob man bei einer Geschäftsneueröffnung nach Umbau der Ladeneinrichtung auch hier anzeigepflichtig ist, wie es bei einen Räumungsverkauf üblich ist. Und wie lange darf ich mit "NEUERÖFFNUNG" werben ?

Vielen Dank jetzt schon.
Gruss
Oliver

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
    Re: Neueröffnung nach Umbau

    Hallo Oliver,

    nur das Erneuern der Ladeneinrichtung geht keine Behörde etwas an. Wenn Du umdekorierst, ist es ja auch kein Fall für die neugierige und sich um alles fürsorglich kümmernde Verwaltung.
    Auch das Schild "Neueröffnung" interessiert weiter nicht. Anders könnte es sein, wenn Du damit irgendwelche besonderen Preisnachlässe verknüpfst, wie das einige Teppichhändler regelmäßig veranstalten. Ansonsten wirkt das Schild, wenn es schon eingestaubt Patina angesetzt hat, nach kurzer Zeit eher lächerlich.

    Vielleicht ergänzt noch ein sachkundiger Jurist mein Halbwissen.

    Gruß
    Wolfgang

    • Antwort von nach 9 Stunden hilfreich
      Re^2: Neueröffnung nach Umbau

      Hallo,

      ich wollte nicht umdekorieren ! Es kommt alles komplett raus
      und neue Einrchtung und Ware rein. Der Umbau wird 3-4 Tage dauern.

      Ich will nicht mit Rabatten werben, ich will nur mit Preisen werben. Jetzt müßte ich nur wissen, was ich auf der geplanten Streubeilage stehen darf:

      Neuereröffnung nach Umbau
      Wiedereröffnung ... ??

      Im Wettbewerbsrecht hab ich nur was über Räumungsverkauf
      gefunden (welcher nicht stattfindet !).

      Aber ich werde wohl mal die Ämter befragen, bevor ich
      mir ne Abmahnung hole. Danke erstmal.
      Gruss
      Oliver

  2. Antwort von nach 6 Stunden hilfreich
    Re: Neueröffnung nach Umbau

    keine juristische Antwort, ich bin zu faul zum nachschauen, weil jemand anderes die beste Antwort weiß!

    Für jede Art von "Sonderveranstaltungen" ist die IHK zuständig. Normalerweise ist ein Umbau der Betriebsausstattung keine Neueröffnung. Neu ist was Neues, also wenn vorher Schuhe drin waren und nun Jeans, dann gibt es eine Neueröffnung. Wenn dagegen das Mobiliar aus den 50er Jahren gegen das aus den 60er Jahren ausgetauscht wurde, ist nix neu.

    Wenn Du auf Eröffnungsrabatte abzielt, damit die Leute die neuen Möbel und vielleicht auch das neue Sortiment bewundern dürfen, dann IHK. Von denen bekommst nämlich auch, wenn Du Fehler macht, den Bußgeldbescheid. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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