Person A bekommt von seinen Eltern das Haus überschrieben auf Nießbrauch und Rückübertragung.
Jetzt wird das Haus renoviert. Die Eltern bewohnen das EG nach der Renovierung. Person A will den 1. OG renovieren und einziehen.
Was passiert eigentlich wenn aus irgendwelchen Gründen eine Rückübertragung geschieht? Kann Person A das in das Haus gesteckte Geld zurückfordern?
Person B bekommt von seinem Eltern ein Grundstück überschieben. Die Eltern wollen Nießbrauch und Rückübertragung.
Kann Person B ein Haus darauf bauen? Und kann er sich absichern z. B. bei Rückübertragung sein in das Haus gesteckte Geld zurück zu bekommen?
Person A bekommt von seinen Eltern das Haus überschrieben
auf Nießbrauch und Rückübertragung.
Jetzt wird das Haus renoviert. Die Eltern bewohnen das EG nach
der Renovierung. Person A will den 1. OG renovieren und
einziehen.
Was passiert eigentlich wenn aus irgendwelchen Gründen eine
Rückübertragung geschieht? Kann Person A das in das Haus
gesteckte Geld zurückfordern?
Das sollte in einem anständigen Übergabevertrag klar geregelt sein. Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, muss man sich den konkreten Fall sehr genau ansehen.
Person B bekommt von seinem Eltern ein Grundstück
überschieben. Die Eltern wollen Nießbrauch und
Rückübertragung.
Kann Person B ein Haus darauf bauen? Und kann er sich
absichern z. B. bei Rückübertragung sein in das Haus gesteckte
Geld zurück zu bekommen?
Ob er ein Haus bauen kann, hängt am öffentlichen Baurecht und seinen Finanzen. Das Haus wird dann Bestandteil des Grundstücks, und unsoweit lassen sich an ihm keine vom Grundstück getrennten Rechte mehr begründen. Daher auch hier der Rat: Anständigen Vertrag machen!