Hallo,
stimmt es, dass wenn man z. B. sagt:
„Meiner Meinung nach bist du ein Wichser, ein Arsch und ein Blödmann.“
oder
„Ich finde, dass du ein Wichser, ein Arsch und ein Blödmann bist.“
oder
„Du Arsch, Wichser, Blödmann - meiner Meinung nach.“
keine Beleidigungen im Rahmen des Strafgesetzbuchs i. V. m. dem Grundgesetz vorliegen, da man durch „meiner Meinung nach“ und „Ich finde“ klar gemacht hat, dass man seine eigene freie Meinung äußert hat und damit keine Feststellung oder allgemein gültige Aussage trifft!?
Bitte um eure Antworten.
Evtl. gibts ja hierzu (interessante) Gerichtsurteile?!
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Hallo,
aus meinen allgemeinen Rechtsverständnis heraus trifft das nicht zu, da auch eine Meinung beleidigend sein kann.
Ich habe aber folgenden Vorschlag:
Probier es doch einfach mal im Feldexperiment an einem Polizisten aus und berichte uns über das Ergebis dieser freien Meinungsäußerung …
Grüße
Wawi
Im anderen Brett gerade frisch ausdiskutiert:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..
LG
ausnahmefall
Uuuuuuuups *schäm* Wie ist das denn passiert O_o War keine Absicht. Hatte den Link eigentlich auch kopiert… *wunder* Naja… Jetzt ist er ja da 
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Schon ausgiebig diskutiert
Schau mal hier http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..
da wurde/wird das Thema ausgiebig diskutiert
Schau mal hier
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..
da wurde/wird das Thema ausgiebig diskutiert
Hi,
*gg* auch dein Link ist falsch und schau Mal weiter unten 
Gewünschten Beitrag anklicken, ‚festen Link für diesen Artikel‘ anklicken, dortige Adresse kopieren und einfügen. Dann passt es.
Marion
OT Re^3: Schon ausgiebig diskutiert
Männer und Technik *gg*
Ich bin eine Frau und hab’s auch nicht besser hingekriegt
*lach*