Auch wenn es regnet: einen wunderschönen Samstag euch allen!
Ich habe eine Frage zu folgender Situation:
Ein Möbelhaus hat ein Spitzenangebot für Stühle, daraufhin wurden 6 Stühle Anfang Juni gekauft, zahlbar bei Abholung. Lieferdatum laut Hersteller Ende Juli 07.
Nun wird schriftlich darüber informiert, daß die Stühle erst Ende September lieferbar sind.
Eine unmögliche Situation für den Käufer, da dieser seine eignen Stühle, auf Grund des Termines vom Möbelhaus, bis gegen Ende Juli verkauft hat.
Ein Anruf beim Möbelhaus ist fruchtlos. Die verweisen auf Luieferschwierigkeiten beim Hersteller, geben aber die Herstellerdaten nicht bekannt.
Angebot des Möbelhauses: vom Kauf zurück treten und die Sache vergessen oder den neuen Termin annehmen.
Nachweisslich hat dieses Möbelhaus das gleiche schon einmal, seinerzeit mit Gardinen, gemacht, die dann nie geliefert wurden!
Das Möbelhaus gibt zu, daß es im Umkehrfall (Stühle lieferbar, aber derzeit nicht bezahlbar vom Kunden) auf sein Recht als Verkäufer gepocht hätte!
Frage: hat der Käufer ein Recht auf irgendwas (Preisnachlass, bereitstellen anderer Stühle bis die bestellten eintreffen, oder Wiedergutmachung?) Ein Kaufvertrag besteht.
Ich bedanke mich für eure Antworten!
viele liebe Grüße und ein schönes WE,
Sanne
Bin ich deshalb eine böse Frau?