Möbelhaus mit 'Bauernfängerei?'

Auch wenn es regnet: einen wunderschönen Samstag euch allen!

Ich habe eine Frage zu folgender Situation:

Ein Möbelhaus hat ein Spitzenangebot für Stühle, daraufhin wurden 6 Stühle Anfang Juni gekauft, zahlbar bei Abholung. Lieferdatum laut Hersteller Ende Juli 07.

Nun wird schriftlich darüber informiert, daß die Stühle erst Ende September lieferbar sind.

Eine unmögliche Situation für den Käufer, da dieser seine eignen Stühle, auf Grund des Termines vom Möbelhaus, bis gegen Ende Juli verkauft hat.

Ein Anruf beim Möbelhaus ist fruchtlos. Die verweisen auf Luieferschwierigkeiten beim Hersteller, geben aber die Herstellerdaten nicht bekannt.

Angebot des Möbelhauses: vom Kauf zurück treten und die Sache vergessen oder den neuen Termin annehmen.

Nachweisslich hat dieses Möbelhaus das gleiche schon einmal, seinerzeit mit Gardinen, gemacht, die dann nie geliefert wurden!

Das Möbelhaus gibt zu, daß es im Umkehrfall (Stühle lieferbar, aber derzeit nicht bezahlbar vom Kunden) auf sein Recht als Verkäufer gepocht hätte!

Frage: hat der Käufer ein Recht auf irgendwas (Preisnachlass, bereitstellen anderer Stühle bis die bestellten eintreffen, oder Wiedergutmachung?) Ein Kaufvertrag besteht.

Ich bedanke mich für eure Antworten!

viele liebe Grüße und ein schönes WE,

Sanne

Frage: hat der Käufer ein Recht auf irgendwas (Preisnachlass,
bereitstellen anderer Stühle bis die bestellten eintreffen,
oder Wiedergutmachung?) Ein Kaufvertrag besteht.

Wurde im Kaufvertrag denn ein Liefertermin festgeschrieben?

Gruß,

.m

Hallo,

Frage: hat der Käufer ein Recht auf irgendwas (Preisnachlass,
bereitstellen anderer Stühle bis die bestellten eintreffen,
oder Wiedergutmachung?) Ein Kaufvertrag besteht.

vorab: Die Frage von Malte ist berechtigt. Steht kein Liefertermin im Kaufvertrag, wird es schwierig. Unabhängig davon - und damit auch unabhängig von der Rechtslage - ist das Angebot des Möbelhauses, vom Kauf zurückzutreten, vergleichsweise großzügig. Normalerweise muß man dafür schon lange diskutieren. Alternativ kann man natürlich versuchen einen Rabatt oder Sonderleistungen herauszuschlagen (gerade gestern sprach ich mit einer Freundin, die ein Sofa bestellt hatte, das statt letzte Woche nun voraussichtlich Ende August geliefert werden soll. Ergebnis der Verhandlungen: 10% Nachlaß, das Möbelstück wird entgegen der ursprünglichen Vereinbarung geliefert und aufgebaut.)

Ich möchte aber noch eines rein spaßeshalber erwähnen: Europas größter Möbelhersteller Schieder hat vor einigen Wochen Insolvenzantrag gestellt. In der Konsequenz wird der Laden vermutlich nur noch gegen Vorkasse beliefert, was wiederum dazu führt, daß sich die gesamte Produktion erheblich verzögert. M.E. ist aufgrund der etwas vertrackten Situation (Bilanzmanipulationen, erheblicher Streit unter den finanzierenden Kreditinstituten http://news.google.de/news?hl=de&q=schieder&ie=UTF-8…) durchaus denkbar, daß der Laden vollständig zusammenbricht. Die Schlußfolgerungen möge jeder selbst ziehen.

Hier eine Übersicht der Marken:
http://www.moebel-tipps.de/Schieder.html

Gruß
Christian

vorab: Die Frage von Malte ist berechtigt. Steht kein
Liefertermin im Kaufvertrag, wird es schwierig.

Aber welche Auswirkungen soll dieser Liefertermin denn nur haben? Steht keiner im Vertrag, ist die Leistung sofort fällig, § 271 I BGB. Das ist für den Kunden doch sogar die günstigste Lösung. Schneller als sofort geht einfach nicht.

Die Frage ist nur: Was hat man dann davon? Man kann das Kaufhaus durch Mahnung in Verzug setzen und dann den Verzögerungsschaden geltend machen. Dafür muss man aber auch einen Verzögungsschaden

a) haben,
b) darlegen und im Bestreitensfall
c) beweisen.

Zu denken wäre noch an Schadensersatz statt der Leistung im Höhe des Erfüllungsinteresses (§§ 280 I, 281 BGB). Dieser Schaden setzt aber grob gesagt voraus, dass der Marktwert der Möbel über dem Kaufpreis liegt. Ansonsten hat man nämlich keinen Schaden…

Levay

vorab: Die Frage von Malte ist berechtigt. Steht kein
Liefertermin im Kaufvertrag, wird es schwierig.

Aber welche Auswirkungen soll dieser Liefertermin denn nur
haben? Steht keiner im Vertrag, ist die Leistung sofort
fällig, § 271 I BGB. Das ist für den Kunden doch sogar die
günstigste Lösung. Schneller als sofort geht einfach nicht.

Du hast wohl recht. Ich formuliere das präziser: Die Frage ist, ob ein genauer Liefertermin angegeben worden ist. Normalerweise befinden sich auf den Auftragsformularen nur Angaben wie „Liefertermin ca. 35. KW“ oder „Lieferzeit +/- 8 Wochen“. Wann ca. oder +/- vorbei ist, ist dann Auslegungssache und das macht die Sache dann nicht einfacher.

Gruß
Christian

Antwort auf RE bzw Einzelheiten

Hallo ihr 3!

Wow, mit so schnellen Antworten habe ich garnicht gerechnet! Dankeschön!

Zum „Fall“:

Es steht kein Liefertermin im Vertrag - es wurde lediglich darauf hingewiesen, daß die Stühle Ende Juli abgeholt werden können, was zum Kaufabschlußdatum völlig ok war.

Der Einzelpreis eines Stuhles beträgt 49 Euro.

Im Angebot bekommt man den Stuhl nicht unter 39 Euro.

Dieser Stuhl wurde für sagenhafte 20 Euro angeboten.

Somit ist doch der Marktwert weit über dem Kaufpreis, oder?

Es wurden 6 Stühle geordert, die nun nicht, bzw erst Wochen später, ohne genauere Datumsangabe, zur Abholung bereit gestellt werden können. Es sind ab Ende Juli keine anderen Sitzgelegenheiten mehr in diesem Haushalt vorhanden. Abgesehen von 3 Geburtstagen im August, frage ich mich, ob das so zumutbar ist.

Ein Rücktritt von Seiten des Käufers bedeutet, daß er anderweitig mindestens 39 Euro pro Stuhl bezahlen muss.

Trotz Verständnis des Käufers ist hier die Situation alles andere als lustig.

Wie geht man am Besten vor?

Danke an euch alle für eure Antworten!

Liebe Grüße, Sanne

Seien wir mal ehrlich: Von sich aus wird der Händler keinen Schadensersatz leisten. Dafür muss man mindestens einen Anwalt beauftragen, wenn nicht sogar Klage erheben. Also entweder die Sache fallen lassen (mein Tipp) oder einen Anwalt beauftragen, der die Lieferung anmahnt und dann Schadensersatz (statt der Leistung) begehrt. Oh, da fällt mir noch ein: Vorher muss man den Händler nachweisbar durch eine eigene Mahnung in Verzug setzen, sonst bleibt man auf den Anwaltskosten (zum Teil) sitzen. Ich halte das alles für eher gewagt, auch wenn der Anspruch theoretisch wohl bestehen könnte. Vielleicht besteht er auch nicht; er setzt ein Verschulden des Händlers voraus…!

Ich würde zurücktreten und mir woanders Möbel kaufen.

Levay

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Hallo Levay,

du hast sicherlich recht.

Ich bin eben sehr verärgert, vor allem, weil das Möbelhaus so wischiwaschi reagiert, weil ich woanders nun mindestens 19 Euro pro Stuhl mehr bezahlen muss als geplant, und weil das Möbelhaus das schon einmal so gemacht hat. Diesmal möchte ich sie nicht so einfach davon kommen lassen, und das, obwohl ich schon 2 Nächte über der Sache schlafe :smile: Bin ich deshalb eine böse Frau?

Ich werde mal die Geschäftsleitung anschreiben und sehen, was die mir anbieten.

Vielen lieben Dank dir!

Sanne

Hallo,

Ich bin eben sehr verärgert, vor allem, weil das Möbelhaus so
wischiwaschi reagiert, weil ich woanders nun mindestens 19
Euro pro Stuhl mehr bezahlen muss als geplant, und weil das
Möbelhaus das schon einmal so gemacht hat.

Was glaubst Du, wie das Möäbelhaus zu derartig günstigen Preisen kommt?
Ganz einfach: sie bestellen nicht einzelne Stühle, sondern sammeln mehrere Kundenbestellungen, bis sie zu einem besseren Preis für eine größere Bestellung kommen. In Deinem Fall (vielleicht auch bei der Gardine) haben sie sich eben verschätzt und die Mindestbestellmenge nicht so schnell zusammen bekommen wie gedacht. Ergo habe sie noch ein wenig gewartet und vielleicht irgendwann die kleinere Menge zu höherem Preis bestellt (vielleicht warten sie auch immer noch auf weitere Kunden).
Wenn man sich vorher überlegt, dass der geringere Preis auch irgendwoher kommen muss, kann man sich auch denken, dass damit wohl ein gewisses Risiko verbunden ist. Das ist eben das Gesetz der Marktwirtschaft. Um das kommt keiner drum rum.
Gruß
loderunner