Liebe wer-weiss-was-Gemeinde,
wir sitzen hier in gemütlicher Rund und sind uns uneigig. folgender Frage:
Dürfen nicht genehmigte Handyaufnahmen (Sprachaufnahmen) vor Gericht verwendet werden?
Es gibt zahlreiche Meinungen dazu. Weiß jemand was genaues?
Danke
Alfinchen
Wer heimlich das gesprochene Wort eines anderen aufzeichnet, macht sich strafbar nach § 201 I Nr. 1 StGB. Somit ist das Beweismittel rechtswidrig erlangt und in einem Gerichtsverfahren grundsätzlich unbrauchbar. Jedenfalls im Strafprozess kann es Ausnahmen geben, nämlich bei besonders schweren Delikten. Im Zivilprozess bin ich mir gerade nicht sicher, aber ich glaube, hier kommen solche Ausnahmen nicht in Betracht, weil der Zivilprozess kein öffentliches Interesse tangiert.
Levay
Lieber Levay,
vielen Dank für die Info!
jetzt wissen wir Bescheid - Schätzelchen (Horst Schlemmer)
Danke
Alfinchen
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