kurz eine kleine Einführung. Also nehmen wir mal an das eine betagte ältere Person verstorben ist. Sie hatte 3
Erbberechtigte Kinder. Sie war demenz krank und war 100% Pflegefall.
Vorgeschichte:
2004 wurde festgestellt, nachdem von der Bank ein Schreiben kam das
Ihr Konto im Soll war obwohl Sie eigentlich eine gute Rente hatte und
keine größeren Verpflichtungen zu zahlen hatte. Nach Überprüfung
stellte sich raus das Barabhebungen im Jahr von ~25.000Euro in den
vergangenen Jahren durchgeführt wurden. Wer das Geld bekam konnte
nicht nachvollzogen werden da es sich immer um Barabhebungen
handelte. Daraufhin wurde notariell bewirkt unter Zustimmung von der
betagten älteren Person, dass die komplette Handlungsvollmacht sowie Kontovollmacht Ihrem Sohn überschrieben wurde.
Also war er ab 2004 offiziell Handlungsbevollmächtigter seiner Mutter.
Seine Geschwister wurden natürlich darüber informiert. Die Aussage
von Ihnen (Geschwister) war zu dem damaligen Zeitpunkt nur:
Naja jetzt ist das Geld schon weg da kann man ja
nix machen. Der Rest interessierte Sie nicht.
Jetzt nachdem die ältere Frau verstorben ist wollen die Kinder (Erben) natürlich Ihr Erbe antreten.
Das Konto wurde in dem Zeitraum von 2004 bis 2007 wieder ins Haben geführt aber leider sammelte sich in den letzten Jahren kein großes Barvermögen an da die ältere Dame in der Zwischenzeit Vollpflege nötig hatte die die Ehefrau des Sohnes übernahm (Essen,Toilette,Waschen, Reinignen Anziehen…)
Die erste Überlegung war die ältere Dame in ein Heim zu übergeben. Damit hatten die Geschwister aber ein Problem weil Sie für den Heimplatz noch Zuzahlungen machen müssten. Somit entschieden der Sohn mit seiner Ehefrau die Vollpflege zu Hause zu übernehmen und monatlich einen Ausgleichbetrag für die Pflege einzubehalten.
Die Geschwister wollen nun eine Kontoeinsicht / Transaktionsübersicht von 2004 bis zum Sterbetag also 2007. Ist dies generell erlaubt? Muss der Sohn der Versorbenen Ihnen (den Miterben) diese Einsicht gewähren? Oder langt es wenn der Sohn nur den aktuellen Kontostand zum Sterbetag mitteilt?
Der Sohn hatte ja notariell die volle Handlungsvollmacht sowie Kontoverwaltung usw. und somit Verwalter der Finanzgeschäfte. Oder dürfen die Geschwister alle Kontobewegungen in diesem Zeitraum
einsehen? Was vor 2004 war interessiert die Erben nicht weil da ja keine Erbmasse vorhanden war.