Insolvenzbetrug

Hallo Zusammen,

folgender Sachverhalt:

GF der GmbH A schließt Kooperationsvereinbarung mit Firma B. Parallel ist GF von A Gesellschafter von C, der Firma seiner Lebensgefährtin, die mit dem Geschäftszweck von A nichts zu tun hat und nur Dienstleistungen im buchhalterischen Bereich erbringt.

Nun meldet GF für A Konkurs an, bedient sich bei B, allerdings mit C, d.h. er tritt mit B und C im Geschäftsfeld von A auf. Wert der hier auf dem Spiel steht, ca. 120.000 EUR.

Meiner Ansicht nach ist das Insolvenzbetrug. Es werden Werte, die eigentlich A gehören, illegal nach C geschafft.

Wie seht Ihr das?

Ciao
Andreas

Wie seht Ihr das?

Anders. Auch Insolvenzbetrug ist Betrug und somit muss der Tatbestand des § 263 StGB erfüllt sein. Hier kommen eher die §§ 283 ff. StGB in Betracht.

Levay

Hallo Levay,

danke für die Info. Wäre es im Zuge dessen eigentlich erlaubt, das eMail-Postfach des betreffenden Herren zu öffnen und anzusehen oder bedarf es hierzu einer richterlichen Anordnung? Hier kollidiert der Datenschutz ja mit den Interessen der Firma, der Beweissicherung, etc.

Ciao
Andreas

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