Der ehrliche Finder

Moin Moin,

stellt euch folgende Situatiom vor. Ihr macht jeden Abend euren kleinen Verdauungspaziergang und stellt dabei folgendes fest: da steht doch so ein kleines niedliches Hexenhäuschen und wird von Woche zu Woche mehr und mehr zugewuchert. Von Unkraut Sträuchern Efeu und was weis ich denn nicht alles. Die Hütte müßte doch eigentlich zum Verkauf anstehen. Ihr macht euch schlau und stellt fest, mit Hilfe der Polizei oder wem auch immer, jedenfalls nicht im heroischen Alleingang, die Besitzer sitzen friedlich und tot auffem Sofa.
Erben gibt es nicht. Anrechte hat auch keine Bank. Wie könnte man es anstellen um in so einer hypothetischen Situation in den Besitz des Hauses zu kommen ?
sm

Hallo,

Wie könnte
man es anstellen um in so einer hypothetischen Situation in
den Besitz des Hauses zu kommen ?

vom gesetzlichen Erbe erwerben:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1936.html

Gruß
Christian

Hallo,

Finden kann man nur das,was auch „Herrenlos“ ist…:smile:
Das ist bei einem Haus aber schlecht möglich…
Deswegen heisst es ja auch „Immobilie“…:smile:

Das örtliche Amtsgericht stellt in einem solchem Fall Ermittlungen nach den Erben an…dazu zählen :
der Ehegatte oder Lebenspartner des Erblassers
dessen Abkömmlinge (Erben erster Ordnung)
dessen Eltern und deren Abkömmlinge (Erben zweiter Ordnung)

Bis dieses geklärt ist,wird das Grundstück samz aufstehenden Gebäude(n)
unter Zwangsverwaltung genommen.
In der Regel bedienen sich die Amstgerichte dabei eines Notars,der auch die Erbenermittlung übernimmt.

mfg

Moin Moin,

Erben gibt es nicht.

Dann erbt der gute alte Vater Staat.
Grüßerle
Richard

Besitzlos vs. Herrenlos
Hallo!

Finden kann man nur das,was auch „Herrenlos“ ist…:smile:

Nein. Wenn ich heute Mittag 20 Euro auf der Straße verliere sind das immer noch meine 20 Euro, also sind die gerade nicht herrenlos.
Finden kann man Sachen, die besitzlos, aber NICHT herrenlos sind.

Das ist bei einem Haus aber schlecht möglich…

Das ein Haus verloren wird ist in der Tat schlecht möglich. Das ein Haus Herrenlos wird, ist sehr gut möglich, nämlich, wenn man gegenüber dem Grundbuchamt den Verzicht erklärt, § 928 BGB.

Deswegen heisst es ja auch „Immobilie“…:smile:

Es heisst Immobilie weil’s nicht beweglich ist - das ist aber auch der einzige Grund.

der Ehegatte oder Lebenspartner des Erblassers
dessen Abkömmlinge (Erben erster Ordnung)
dessen Eltern und deren Abkömmlinge (Erben zweiter Ordnung)

Du hast die Großeltern und deren Abkömmlinge vergessen, das sind dann die Erben Dritter Ordnung.

Man sollte aber nochmal darauf hinweisen, dass gedachten Fall das Haus nicht herrenlos wird, weil mit dem Tod des Eigentümers die Erben Eigentum erwerben - wenn’s auch nur der Fiskus ist - der jedenfalls wird letztendlich Eigentümer, weil er das Erbe auch nicht ausschlagen kann.

Gruß,

Florian.

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Hallo,

was willst Du denn machen ? Die Besitzer mit ein paar netten Worten in einer dunklen Ecke des Gartens einbuddeln und anschließen in das Häuschen einziehen ?

Theoretisch wohl möglich, solange Grundsteuer usw. gezahlt wird. Nur wenn dann plötzlich Verwandte vor der Tür stehen, oh weh. Oder wenn das Finanzamt sich doch wundert, dass 130jährige noch Steuern zahlen. Oder der Bürgermeister will zum 100jährigen Geburtstag gratulieren, und die Leutchen sind nicht da - was dann ? Immerhin leben sie ja „offiziell“ noch.

Das wäre eher ein Thema für eine Geschichte á la Ohnsorgtheater.

Gruss

Andreas

Hallo!

Nein. Wenn ich heute Mittag 20 Euro auf der Straße verliere
sind das immer noch meine 20 Euro, also sind die gerade nicht
herrenlos.

Nein,dann sind es meine…*grinz*…

Das ein Haus verloren wird ist in der Tat schlecht möglich.
Das ein Haus Herrenlos wird, ist sehr gut möglich, nämlich,
wenn man gegenüber dem Grundbuchamt den Verzicht erklärt, §
928 BGB.

Na so ohne weiteres auch nicht…ich verweise da nur auf:
-Erbbaurecht
-BGH, 14.06.2007 - V ZB 18/07
-OLG Jena, Beschluss vom 18.09.2006

gruß

Wie werde ich Hausbesitzer?
Hallo,

das geht in fünf einfachen Schritten:

  1. Große Tasche holen,

  2. Tache aufmachen,

  3. Haus in Tasche stecken

  4. Tasche zumachen

und dann

  1. ganz schnell mit dem Haus in der Tasche wegrennen!

LG,
Markus
:wink:

Hallo,

Nein. Wenn ich heute Mittag 20 Euro auf der Straße verliere
sind das immer noch meine 20 Euro, also sind die gerade nicht
herrenlos.

Nein,dann sind es meine…*grinz*…

Und weil Du kein Herr bist, sind sie dann herrenlos?

Ich glaube, Du hast das was falsch verstanden.

Das ein Haus verloren wird ist in der Tat schlecht möglich.
Das ein Haus Herrenlos wird, ist sehr gut möglich, nämlich,
wenn man gegenüber dem Grundbuchamt den Verzicht erklärt, §
928 BGB.

Na so ohne weiteres auch nicht…ich verweise da nur auf:
-Erbbaurecht

Was hat das damit zu tun?

-BGH, 14.06.2007 - V ZB 18/07

Da geht es um Wohnungseigentum. Lies die Begründung nochmal nach: http://www.ibr-online.de/IBRNavigator/dokumentanzeig…
Insbesondere Punkt 4 sollte für Dich interessant sein.

-OLG Jena, Beschluss vom 18.09.2006

Da hat offensichtlich einer versucht, den Sanierungskosten zu entgehen. Ist auch hier nicht vergleichbar.
Oder hast Du einen Link zum Inhalt des Urteils, aus dem anderes hervorgeht?

Gruß
loderunner

Hallo!

Na so ohne weiteres auch nicht…ich verweise da nur auf:
-Erbbaurecht
-BGH, 14.06.2007 - V ZB 18/07
-OLG Jena, Beschluss vom 18.09.2006

Glaubst Du im Ernst, dass ich mir die Mühe mache, Urteile oder Beschlüsse nachzulesen, von denen ich keinen Schimmer habe, was da vielleicht drin stehen könnte?
Ich hab nur das Gesetz wiedergegeben…wenn Du meinst, mit mir irgendeine Diskussion anfangen zu wollen, gern. Aber ich lese keine Wild zitierten Beschlüsse oder Urteile nach. Schon gar nicht, wenn ich mir die Mühe machen muss, auch noch selbst danach zu suchen.

Gruß,

Florian.