Schadenshaftung wer zahlt

Wir nehmen mal an A beauftragt den B eine Sache zu transportieren.
Er der B soll bei C die Sache abholen und dem A ausliefern.

B beschädigt ohne Absicht die Sache und verschweigt dies dem Empfänger der Ware, dem „A“ der glaubt, dieser Schaden sei schon von Anfang an da gewesen, weil die Ware „Transportschäden“, die war deshalb billiger angeboten worden, haben würde.

Dem A gefällt nicht was er bekommen hat, die Beschädigung spielt dabei keine Rolle, sondern andere Eigenschaften.

Jetzt beauftragt der C einen anderen Spediteur den „D“ diese Sache beim „A“ wieder abzuholen und Ihm dem „C“ zu bringen.

C bemerkt den Schaden, der irgendwo entstanden ist, aber sicher nicht von „D“ sondern nur von „A“ oder seinem Gehilfen Spediteur „B“ stammmen kann. A hat Fotos von der Anlieferung, darau ist zu sehen das der Transporteur gerade da die Gurte hatte, wo der Schaden ist.

Frage an wen wendet sich „C“ wenn er den Schaden ersetzt haben will.

An „A“ oder an den Spediteur „B“ den tatsächlichen Verursacher?

Christa

Ein tatsächlicher Fall dieser Art wäre ein Zufall.

Es zahlt immer der der es getan hat, im Zweifel A.

kev

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