Dringend! Kontovollmacht vs. Betreuer? Schlüssel

Angenommen. ein Lebensgefährte erlitt einen vor 6 Wochen Schlaganfall und ist zzt. In der Reha. Er kann nicht mehr sprechen und hat lt. Arzt zzt. Auch noch Realitätsverlust. Die Kinder haben nun die Betreuung erhalten. Alles ging ganz schnell, ohne, dass die Lebensgefährtin viel dazu tun konnte, obwohl er eine Patientenverfügung zu ihren Gunsten hat, allerdings seit Jahren versäumte, diese zu aktualisieren.

Die Lebensgefährtin ist zzt. selbst nervlich sehr angeschlagen. Wie es aussieht, soll er in ein Heim, sie ist dagegen, hat aber nicht die Kraft ihn ständig zu pflegen, da sie dies schon einmal mitgemacht haeb, über 20 Jahre. Er weiss das auch, sie waren sich einig.

Die Lebensgefährtin hat eine eigene Wohnung. Allerdings hat sie auch ein notariell beglaubigtes Wohnrecht bis 3 Monate nach seinem Tode, da er fürchtete, die Kinder räumen sofort alles aus um das große Haus zu verkaufen. So wird es leider auch kommen, denn sie sind die Erben…

Dennoch, er lebt ja noch und macht leise Fortschritte. Diese Chance muss man ihm doch wenigstens lassen. Die Lebensgefährtin hat außerdem Kontovollmacht uns eine Vollmacht für den Safe. Nun werden von seinem Konto auch ihre Sachen (Miete, Auto etc.) abgebucht. Sie hat sich zwischenzeitlich um die Krankenversicherung gekümmert, alle Rechnungen bezahlt etc.

Nun die Fragen:
1)Die Tochter fordert eine Herausgabe des Hausschlüssels. Die Lebensgefährtin wurde auch schon mehrfach deshalb bedroht. Ist sie verpflichtet, den Schlüssel zu geben, obwohl sie Wohnrecht hat und auch ihre persönlichen Sachen dort sind, diesen einfach herauszugeben?

  1. Die Tochter hat ja nun wahrscheinlich aufgrund der Betreuung die Pflicht/Recht die Bankgeschäfte zu erledigen. Das würde die LG aber gerne weitermachen. Wie funktioniert das? Da sie (Lebensgefährtin ) ja auch Bankvollmacht hat und die Tochter ihr mit Sicherheit weder deren bisher beglichenen Rechnungen noch Unterhalt weiterzahlt. Wenn übernhaupt, dann höchstens seine Kosten und Rechnungen. Aber das macht die LG selbstverständlich auch.

IEs wird ganz dringend rat benötigt, da der Lebensgefährtin gedroht wird und sie fürchte, er soll schnellstmöglich abgeschoben werden.

Danke!!!

Hallo erstmal,

grundsätzlich muss eine Patientenverfügung nicht aktualisiert werden. Allerdings ist diese hier auch nicht das Dokument der Wahl. Dies wäre eine Vorsorgevollmacht. Das geht allerdings oft durcheinander. Also mit dem konkreten Dokument zum netten Anwaltskollegen.

Eine Betreuung kann nur für bestimmte Aufgabenkreise bestellt werden, und eine wirksame Bevollmächtigung sperrt die Betreuung in dem Aufgabenkreis. Also auch hier stehen die Chancen ggf. gar nicht so schlecht, dass der finanzielle Wirkungskreis gar nicht umfasst ist, bzw. aufgrund der Vollmacht wieder zurückgenommen werden kann.

Wer ein Wohnrecht hat, muss seinen Hausschlüssel auch nicht rausgeben. Allerdings muss das Wohnrecht auch ausgeübt werden.

Da das aber alles Dinge sind, die sehr am Inhalt der konkreten Dokumente hängen, führt am Weg zum Anwaltskollegen nichts vorbei.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1)Die Tochter fordert eine Herausgabe des Hausschlüssels. Die

Ich glaube nicht, dass sie das muß, solange das Wohnrecht gültig ist.

Das würde die LG aber gerne weitermachen. Wie funktioniert

Das spielt wohl keine Rolle mehr, wenn ein leibliches Kind die betreuung erhalten hat und auch ausführt.

die Tochter ihr mit Sicherheit weder deren bisher beglichenen
Rechnungen

Wenn dieser Anspruch nachweisbar ist (Quittungen) wird die Tochter die Kosten erstatten müssen.

noch Unterhalt weiterzahlt.

Was für Unterhalt ? Ist der Erkrankte dazu verpflichtet, dann wird die Tochter auch hierfür sorgen müssen, war es eine Freundschaftsleistung, hat es sich damit wohl erledigt.

gedroht wird und

Notfalls Anwalt einschalten.

sie fürchte, er soll schnellstmöglich abgeschoben werden.

Gegen die Kinder des Erkrankten kann die LG wohl kaum etwas ausrichten.

Diese Frage wurde schon gestellt
in http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=118003&sid…