Im Rahmen einer Klausur zum Thema Insolvenzrecht müssen auch sog. deliktische Ansprüche (= Anspruch aus verbotener Tat) berücksichtigt werden.
Bzw. werden diese ja eben nicht berücksichtigt, oder ?
Gibt es hierzu (ich hab schon bei google gesucht) gute Literaturhinweise, Urteile, Paragraphen etc.
Gruß
Nils
Im Rahmen einer Klausur zum Thema Insolvenzrecht müssen auch
sog. deliktische Ansprüche (= Anspruch aus verbotener Tat)
berücksichtigt werden.
Bzw. werden diese ja eben nicht berücksichtigt, oder ?
Dat wäre ja noch genialer, wenn man seine Geldstrafen etc. dort auch mit loswerden könnte:smile:
Gibt es hierzu (ich hab schon bei google gesucht) gute
Literaturhinweise, Urteile, Paragraphen etc.
Gruß
Nils
Der Kater
Hallo Nils,
guckst Du hier: http://dejure.org/gesetze/InsO/302.html
Diese Forderungen sind, soweit der Gläubiger das Privileg geltend macht und kein Widerspruch erfolgt bzw. dieser beseitigt wird, schlicht und einfach von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Sonst ändert sich nichts.
Gruß,
Oskar
Neues BGH-Urteil
Hi,
heute „brandaktuell“ beim BGH veröffentlicht: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
Gruß,
Oskar