Volljährigkeit wegen Zugehörigkeit zur Bundeswehr?

Es ist ja möglich, sich — mit Einverständnis der Eltern — schon vor Vollendung des 18. Lebensjahres als Zeitsoldat zu verpflichten.
Ich habe zufällig mitbekommen dass solch ein jugendlicher Zeitsoldat behauptet hat, er würde wegen seiner Zugehörigkeit zur Bundeswehr als volljährig gelten, um an Schnaps zu kommen.

Haltet ihr sowas für denkbar? Ich kann mir ja nicht vorstellen, dass ein Dienstverhältnis bei der Bundeswehr Einfluss auf das Jugendschutzgesetz hat.

Grüße,
rayx

Haltet ihr sowas für denkbar?

Nö.

Levay

o. T.

zur Bundeswehr als volljährig gelten, um an Schnaps zu kommen.

Mehr „voll“ als „jährig“?

Dafür kann man bei Y-Tours auch Völkerknall spielen.

*g*

Gruß

Stefan