Mehrwertsteuersatz Versandkosten

Hallo!
Wir verkaufen des öfteren Futtermittel bei Ebay und versenden diese per DHL. Manchmal auch Waren mit 19% UST. Bislang wurden diese Rechnungen mittels Excel geschrieben und wir haben die Versandkosten IMMER mit 19% Ust berechnet.

Nun setzen wir seit kurzem den Dienstleister Afterbuy ein, um die Abwicklung der Ebay Verkäufe zu vereinfachen (u.A. auch Rechnungserstellung). Dieser Anbieter bestimmt den MwSt. Satz der Versandkosten allerdings am Warenwert. (Siehe folgenden Auszug)
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Wie wird die Mehrwertsteuer für Versandkosten berechnet?

Die Mehrwertsteuer für Versandkosten wird nach dem höchsten Warenmehrwertsteuersatz berechnet.
Beispiel: Zwei Bücher mit 7% MwSt. wurden verkauft.
Der Versand wird mit 7% MwSt. berechnet.

Zwei Handys mit 16% wurden verkauft.
Die Versandkosten werden mit 16% MwSt. berechnet.
Zwei Bücher mit 7% MwSt. und Zwei Handys mit 16% MwSt. wurden verkauft.
Die Versandkosten werden mit 16% MwSt. berechnet.
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Gibt es für dieses Vorgehen überhaupt eine Rechtsgrundlage? Im Prinzip ist das doch „Steuerhinterziehung“, ich führe ja weniger UST ab als ich müsste.

Gruß
Thomas

Servus,

das Prinzip dazu heißt: „Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung“ - Abschnitt 29 Abs 5 Umsatzsteuerrichtlinien.

Hinterzogen wird dabei nichts, dess ghert so.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

verstehe ich das richtig, dass ich eine höhere Mwst. für einige Leistungen zahlen muss, weil auch eine höher bewertete Leistung geliefert wird?

Das ist doch eine verdeckte Mwst.-Erhöhung!

Dann ist es doch sinnvoll die Leistungen/Güter getrennt zu versenden, oder bin zur Maximierung der Steuer verpflichtet, wäre dies also eine unerlaubte Ausnutzung des Gestaltungsspielraumes.

Es ist doch schon frech genug, das auch das Porto mit Mwst. belegt wird.

Wie will der Staat uns noch vera…?

Gruß Volker

Servus,

vom Prinzip her ist es umgekehrt: Der Regelsatz der USt, dem zunächst alle Lieferungen und Leistungen grundsätzlich unterliegen, ist 19%. Für einige Lieferungen (z.B. Bücher, Kunstgegenstände und die meisten Lebensmittel) und für einige Leistungen (z.B. Schwimmbäder, Konzerte, Zirkus, Personennahverkehr) ist der Steuersatz aus unterschiedlichen - politischen - Motiven auf 7% ermäßigt.

Wenn jetzt im Zusammenhang mit ermäßigt besteuerten Hauptleistungen auch unselbständige Nebenleistungen anfallen - z.B. Versand von Büchern, Verleih von Badekleidung gegen Gebühr; wie es mit der Konzertgarderobe aussieht, weiß ich nicht zu sagen -, werden auch diese Nebenleistungen ermäßigt besteuert: Der Vorteil, der der Hauptleistung eingeräumt wird, wird damit auf die Nebenleistung ausgedehnt.

Analog übrigens auch bei steuerbefreiten Umsätzen (z.B. Versand ins Drittlandsgebiet) und bei Leistungen, die nicht in D der USt unterliegen (z.B. deutscher Ingenieur arbeitet für ausländischen Auftraggeber im Ausland und rechnet Reisekosten ab): In beiden Fällen wird auf die Nebenleistungen keine deutsche USt erhoben, das eine Mal wegen Steuerbefreiung, das andere Mal wegen Nicht-Steuerbarkeit.

Wenn Waren versendet werden, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen, richtet sich die Besteuerung nach dem Verhältnis des Warenwertes. Beispiel: Hundeleinen für 50 € (netto) und getrockneter Pansen für 20 € (netto), Versand 10 € - auf 2/7 von 10 € = 2,86 € fallen bloß 7% USt an.

Wobei - vgl. den vorgelegten Sachverhalt - sehr viele Warenwirtschaftssysteme mit dieser Aufteilung überfordert sind, so dass die Händler dann beim Versand von ermäßigt besteuerten Waren mehr USt erheben und abführen, als sie müssten.

Schöne Grüße

MM

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Hallo Martin,

wie schön, dass das Steuersystem so einfach und übersichtlich ist.

Ich danke Dir für Deine Antwort.

Gruß Volker