Rechtsbehelfsbelehrung richtig ?

Hallo,

angenommen, in einer Rechtsbehelfsbelehrung eines Gerichtes steht, dass gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt werden kann. Es ist aber kein Zeitraum genannt (2 Wochen/4 Wochen/1 Monat ?).

Ist dieser Beschluß trotzdem rechtswirksam, und wie lange kann dagegen angegangen werden ?

Gruss

Andreas

Huhu!

Ist dieser Beschluß trotzdem rechtswirksam, und wie lange kann
dagegen angegangen werden ?

So lange man will. Die Fachwelt nennt diese Form der Beschwerde „formlos, fristlos, fruchtlos“.