Hallo,
angenommen, in einer Rechtsbehelfsbelehrung eines Gerichtes steht, dass gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt werden kann. Es ist aber kein Zeitraum genannt (2 Wochen/4 Wochen/1 Monat ?).
Ist dieser Beschluß trotzdem rechtswirksam, und wie lange kann dagegen angegangen werden ?
Gruss
Andreas