Hallo liebe Experten,
wenn eine Benachrichtung eines auswärtigen Amtsgerichtes eingeht, dass eine Erbschaft ausgeschlagen werden soll. Was ist dann zu tun? Amtsgericht egal wo oder Notar aufsuchen? Müssen (Ehegatte??) und Kinder (volljährig) gleich mit ausschlagen. Oder sollen volljährige Kinder abwarten bis sie selbst bescheid bekommen, auch wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen. Wie hoch sind diese Kosten? Danke für eure Antworten. Gruß Amelie
Moin, Amelie,
wenn eine Benachrichtung eines auswärtigen Amtsgerichtes
eingeht, dass eine Erbschaft ausgeschlagen werden soll.
kommt da eine Nachricht, dass jemand eine Erbschaft ausgeschlagen hat?
Was ist dann zu tun?
Die Frage stellt sich erst, wenn der Sachverhalt klar ist.
Amtsgericht egal wo oder Notar aufsuchen?
Was sollen die denn tun?
Müssen (Ehegatte??) und Kinder (volljährig) gleich mit
ausschlagen.
Niemand muss ausschlagen. Warum sollten sie? Normalerweise freut sich der Erbe, wenn Bares winkt.
Gruß Ralf
Hallo Ralf, wenn nur Schulden sind müßte doch die Erschaft ausgeschlagen werden oder? Und jetzt schau mal noch mal auf meine Fragen. Vielleicht kannst du mich aufklären, was zu tun ist. Gruß Amelie
Gruß Amelie
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wenn eine Benachrichtung eines auswärtigen Amtsgerichtes
eingeht, dass eine Erbschaft ausgeschlagen werden soll.
Wäre schön, wenn es konkreter formuliert würde - tut mir leid, aber das ist in der Juristerei leider so! 
Wenn dort bspw. steht, dass xy die Erbschaft ausgeschlagen hat und dem Adressaten die Erbschaft anfallen würde, kann man sich überlegen, ob man die annehmen oder ausschlagen will. Ratsam wäre dann, sich über den Umfang des Nachlasses zu informieren, bevor man Entscheidungen trifft.
Was ist dann zu tun?
s. o. Gründlich den Nachlaß prüfen.
Amtsgericht egal wo oder Notar aufsuchen?
Wenn man nichts tut (abgesehen von s.o.), den Nachlaß ggf. in Besitz nimmt, nimmt man die Erbschaft an.
Wenn man ausschlagen will, kann man jedes deutsche Amtsgericht und jeden deutschen Notar aufsuchen, das kostet p. P. ca. 15 €.
Müssen (Ehegatte??) und Kinder (volljährig) gleich mit
ausschlagen.
Wenn man sich entscheidet, die Erbschaft nicht anzunehmen, und ausschlägt, erbt der nächste Erbberechtigte (wenn z. B. Großeltern sterben, die Eltern ausschlagen, erben die Kinder, sofern sie nicht wiederum ausschlagen).
D. h. jeder, der nicht will, sollte die Erklärung abgeben.
Wie hoch sind diese Kosten?
s.o.
Noch was: Nicht jeder leicht überschuldete Nachlaß muß ausgeschlagen werden (generell MUß man nichts ausschlagen, wenn man nicht will!). Man kann ggf. auch eine Nachlaßinsolvenz beantragen. Hier hilft aber besser der Anwalt / Notar weiter! 
Beachte!: Die Frist zur Erbausschlagung beträgt 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalles / Todesfalles!!
Gruß,
Schnägge
Moin, Amelie,
wenn nur Schulden sind
das steht nicht in Deinem Posting.
Und jetzt schau mal noch mal auf
meine Fragen.
Dadurch wird nichts klarer.
Kein Amtsgericht schreibt vor, dass jemand ein Erbe ausschlägt. Das mag sinnvoll sein, kann aus der Ferne aber niemand beurteilen. Auf Schreiben von Amtsgerichten steht immer eine Telefonnummer, meist sogar der Name eines Sachbearbeiters. Dort kann man sich den Inhalt erklären lassen.
Gruß Ralf