Hallo,
mal angenommen folgender Fall:
In den frühen Abendstunden klingelt es bei Familie A, die Mieter einer ETW ist. Vor dem Haus steht ein VW-Bus der Polizei. Die Tür wir geöffnet, zwei Polizistinnen betreten den Hausflur und überreichen einem der Mieter ein Kündigungsschreiben wegen Eigenbedarfs.
Dies ist der erste und einzige Zustellungsversuch in dieser Angelegenheit.
Ein Anruf bei der Behörde ergab, dass die Polizei inwoweit keinerlei Befugnisse besitzt, wie der Mieter vermutet hatte.
Welches Procedere wäre hier theoretisch ratsam, um die Beamtinnen, die auf Kosten des Steuerzahlers während ihrer Dienstzeit Schriftstücke übermitteln, in ihrem Handeln überprüfen zu lassen?
LG
sine
Hallo!
M.W. ist die Zustellung über Gerichtsvollzieher, hilfsweise Polizei, durchaus möglich. Ein Einschreiben bringt kaum etwas, da man ja den Inhalt desselben nicht nachweisen kann. Daher kann man sich staatlicher Exekutivorgane bedienen, um eine wirksame Zustellung zu erreichen.
Vielleicht weiß hier ja jemand noch über die genauen Details bescheid, unrechtmässig scheint mir die Sache jedoch nicht zu sein. Es sollte einfach die Kündigung klar belegbar zugestellt werden.
Grüße,
Mathias
M.W. ist die Zustellung über Gerichtsvollzieher, hilfsweise
Polizei, durchaus möglich.
Gehört das dann eher zur repressiven oder zur präventiven Tätigkeit der Polizei?
Und ist die Polizei eigentlich auch dafür zuständig, mich zum Bahnhof zu bringen?
Levay
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Hi!
M.W. ist die Zustellung über Gerichtsvollzieher, hilfsweise
Polizei, durchaus möglich.
Gehört das dann eher zur repressiven oder zur präventiven
Tätigkeit der Polizei?
Und ist die Polizei eigentlich auch dafür zuständig, mich zum
Bahnhof zu bringen?
…wenn Du ausgewiesen wirst, ja. Nichts dagegen, ein paar Juristen nach Australien zu verfrachten, aber Dich finde ich gar nciht so schlimm. Also fährst DU wohl besser selbst zum Bahnhof…
Viele Grüße,
Mathias
Hallo Sine,
die Zustellung einer Privatrechtlichen Angelegenheit durch Vollzugsbeamte
der Polizei ist ein Dienstvergehen.
Ich würde den ganzen Vorgang dem Innenministerium des Landes melden.
Eventuell könnte hier sogar ein Fall von Nötigung vorliegen…
mfg