Zahlungsfrist versäumt gegnerische Anwaltskosten

Hallo,

Angenommen ein Mädchen leiht sich Geld von der Tante und zahlt es in Raten zurück. Dann gibt es einen dicken Streit und das Mädchen stellt die Zahlung ein. Nun geht die Tante zum Anwalt. Das Mädchen bekommt ein Zahlungsziel genannt zur Wiederaufnahme der Ratenzahlung. Den Termin versäumt sie. Nun erhält sie ein weiteres Schreiben mit einem neuen Termin und Aufgrund der Nichteinhaltung des ersten Termins ist sie nun lt. Schreiben verpflichtet auch die Rechtsanwaltkosten zu tragen.
Stimmt das?
LG,

Ei freilich stimmt das.

Levay

Hallo,

ja na klar stimmt das. Das Mädchen hat den „Schaden“ - für die Tante ist die Bezahlung des Anwalts ein finanzieller Schaden - durch ihr eigenverschuldetes Nichtzahlen ja verursacht! Wenn das Mädchen gleich normal gezahlt hätte, wozu sie verpflichtet ist, dann hätte die Tante nicht zum Anwalt gemußt. Ist doch ganz klar!

Mein Tip: Dringend SOFORT zahlen! Ansonsten wird’s nur noch teurer!

LG
ausnahmefall (IANAL!!)

Vielen Dank,

angenommen der Brief mit der zweiten Frist hat sich überschnitten mit einem Antwortsbrief vom Mädchen und die Summe des Kredites ist strittig. Sprich die Tante fordert mehr als ihr zusteht.
Ist es dann immer noch so eindeutig?

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Vielen Dank,

angenommen der Brief mit der zweiten Frist hat sich überschnitten mit einem Antwortsbrief vom Mädchen und die Summe des Kredites ist strittig. Sprich die Tante fordert mehr als ihr zusteht.
Ist es dann immer noch so eindeutig?

LG,

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angenommen der Brief mit der zweiten Frist hat sich
überschnitten mit einem Antwortsbrief vom Mädchen

Spielt überhaupt keine Rolle.

und die
Summe des Kredites ist strittig. Sprich die Tante fordert mehr
als ihr zusteht.
Ist es dann immer noch so eindeutig?

Eindeutig ist der Anspruch dann dem Grunde nach. Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert, und das ist die ausstehende Kreditsumme. Mit andere Worten: Daran orientieren sich auch die Gebühren, die der Anwalt nehmen darf.

Levay

Vielen Dank noch mal,
hypotetisch die Tante hat sich auch nicht korrekt verhalten. Um ein Beispiel zu nennen, die Tante hat für das Mädchen das Konto per online geführt, weil das Mädchen nicht mit ihrem Geld klar kam. Die Tante hat das Konto immer auf null gehalten und nur soviel überwiesen wie das Mädchen brauchte. Die Zahlungsverpflichtungen hat die Tante für das Mädchen getätigt. Eine Nachzahlung ( 600,00 € )der Ausbildungsbeihilfe ist nun „verschwunden“. (wäre auch der o. g. Streitpunkt.
Könnte bei einem außergerichtlichen Vergleich immer noch die Kosten des gegnerischen Anwalts zu Lasten des Mädchens gehen?

LG,

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Könnte bei einem außergerichtlichen Vergleich immer noch die
Kosten des gegnerischen Anwalts zu Lasten des Mädchens gehen?

Könnte, ja. Allerdings ist bei einem Vergleich - auch vor Gericht - alles möglich. Ein Vergleich ist ja nichts anderes als eine Einigung, und der müssen beide zustimmen. Es kann hier ausgehandelt werden, was die Parteien wollen, so auch eine Kostentragungspflicht für den Anwalt.

Levay

Ok, ich glaube ich weiss jetzt soweit Bescheid. Vielen Dank nochmal für die schnellen Antworten.
LG,

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