Was ist möglich, wenn eine Strafvollstreckung Investitionen zu
vereiteln droht, welche u. A. in erheblichem Umfang zur Schaffung
von Beschäftigungsverhältnissen führen?
Was ist möglich, wenn eine Strafvollstreckung Investitionen zu vereiteln droht, welche u. A.
in erheblichem Umfang zur Schaffung von Beschäftigungsverhältnissen führen?
Zahlen.
Gruß,
Malte
Kommt darauf an warum eine Strafvollstreckung drohnt. Wenn es sich um Ableistung einer Geldstrafe handelt, kann man diese im Rahmen von Sozialstunden ableisten. Ansonsten empfehle ich dringend einen Antrag auf Aussetzung der Strafvollstreckung und gleichzeit einen Gnadenantrag an die zuständige Staatsanwaltschaft. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. LG
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Hallo,
ianal.
Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man eine Strafe in Form von Sozialstunden ableisten kann, die so hoch ist, dass eine Investition für mehrere Arbeitsplätze in Gefahr gerät.
Gruß
loderunner
Hallo,
meinst Du wirklich die Vollstreckung einer Strafe oder geht es vielmer um eine Zwangsvollstreckung aus einem zivilrechtlichen Anspruch?
Gruß
Dea
Was ist möglich, wenn eine Strafvollstreckung Investitionen zu
vereiteln droht, welche u. A. in erheblichem Umfang zur
Schaffung
von Beschäftigungsverhältnissen führen?
Guter Einwand, das könnte wirklich sein!
Ansonsten gilt: Niemand darf einfach so sagen: Okay, die Haftstrafe trete ich wohl an, aber ich muss schnell noch hier das Messecenter fertig bauen…
Danke,
ja - meine wirklich die Vollstreckung der Strafe, welche ja zur Erzwingungshaft führt.
Grüße
Hallo,
meinst Du wirklich die Vollstreckung einer Strafe oder geht es
vielmer um eine Zwangsvollstreckung aus einem zivilrechtlichen
Anspruch?Gruß
DeaWas ist möglich, wenn eine Strafvollstreckung Investitionen zu
vereiteln droht, welche u. A. in erheblichem Umfang zur
Schaffung von Beschäftigungsverhältnissen führen?
Hallo,
allenfalls kommen Zahlungserleichterungen - Gewährung einer Zahlungsfrist oder Ratenzahlung - in Betracht, wobei aber die Voraussetzungen für Zahlungserleichterungen erst einmal begründet werden müssten, siehe § 18 OWiG http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/__18.html.
Dass man sich durch Investitionen von einer Strafe überhaupt freikaufen könnte, ist aber schon aus folgender Überlegung unlogisch: ein Unternehmer investiert in seinen Betrieb oder in einen solchen, an dem er beteiligt oder sonst wirtschaftlich verbunden ist (sonst würde er ja sein Geld verschenken) und zieht wirtschaftlich einen (zumindest mittelbaren) Nutzen aus der Investition (wenn diese Möglichkeit nicht bestünde, wäre er dumm, wenn er investiert). Es wäre also eine Ungleichbehandlung, wenn er anstelle der Strafe eine Investition tätigen könnte (und er daher für die rechtswidrige Tat, für das er bestraft wurde, keine Sanktionen zu tragen hätte, zumal ja ein recht gravierendes Delikt vorliegen muss, wenn die Strafe ein Ausmaß erreicht, dass deren Gegenwert in erheblichem Umfang zur Schaffung von Beschäftigungsverhältnissen führen kann).
Grüße, Peter
Hallo Herr Neumann, Emailübertragung zu Ihnen funktioniert leider nicht deshalb antworte ich ausnahmsweise mal hier. Nicht als Anwalt steh ich zur Verfügung sondern als W.A.Radner.Schreiben Sie mich bitte reneut an. LG Wolfgang
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