Hallo,
bei manchen Ticketverkäufen im Netz gibt es ja den Passus, dass Tickets nach dem Kauf nicht mehr zurück genommen werden können. Auch wenn das in den AGB’s steht… Ist dieser Passus nicht nichtig, weil er den Kunden schlechterstellt?
Gruß
Hallo,
bei manchen Ticketverkäufen im Netz gibt es ja den Passus, dass Tickets nach dem Kauf nicht mehr zurück genommen werden können. Auch wenn das in den AGB’s steht… Ist dieser Passus nicht nichtig, weil er den Kunden schlechterstellt?
Gruß
bei manchen Ticketverkäufen im Netz gibt es ja den Passus,
dass Tickets nach dem Kauf nicht mehr zurück genommen werden
können. Auch wenn das in den AGB’s steht… Ist dieser Passus
nicht nichtig, weil er den Kunden schlechterstellt?
Es gibt kein Gesetz, das es verbietet, Kunden schlechter zu stellen. Wie kommst du auf so was?
Im Übrigen: Dieser Passus hat in AGB in der Tat nichts zu suchen, denn auch ohne ihn gilt die allgemeine Regel: Vertrag ist Vertrag, und Verträge müssen eingehalten werden.
Levay
Hallo,
bei manchen Ticketverkäufen im Netz gibt es ja den Passus,
dass Tickets nach dem Kauf nicht mehr zurück genommen werden
können. Auch wenn das in den AGB’s steht… Ist dieser Passus
nicht nichtig, weil er den Kunden schlechterstellt?
noch ein bißchen Futter: Sofern Du auf das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen anspielen solltest, dann sei an dieser Stelle erwähnt, daß es dies in bestimmten Fällen nicht gibt. Darunter fallen auch bei Tickets für zeitlich definierte Freizeitveranstaltungen. Nachzulesen hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html
Gruß
Christian
Hallo Gerrit,
dadurch soll schlicht Piraterie weitestgehend vermieden werden. Es ist also _auch_, nicht nur, als Schutz gedacht.
Gruß,
Wassernixe