Offenlegung von Jahresabschlüssen

Hallo!

Schon in der Berufsschule habe ich davon gehört, dass Jahresabschlüsse von GmbH´s u.ä. bei dem Handelsregister hinterlegt werden müssen und von jedem eingesehen werden können.

An diese Regelung hat sich jedoch soviel ich weiss, kaum einer gehalten.

Nun habe ich gelesen das ab 2007 sogar online (allerdings wohl gegen Entgelt) Jahresabschlüsse eingesehen werden können.

Ich möchte nun aus persönlichem Intresse die Jahresabschlüsse eines Lieferanten sehen. Wie muß ich praktisch vorgehen um einen Jahresabschluss einzusehen. Kann ich das auch wirklich machen, wenn ich auch keinen wirklich wichtigen Grund dazu habe?

MfG

Melanie Müller

Nun habe ich gelesen das ab 2007 sogar online (allerdings wohl
gegen Entgelt) Jahresabschlüsse eingesehen werden können.

http://www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen…

gefunden bei Google unter Suchanfrage „Einsicht in Jahresabschlüsse“