Hallo,
Ebay bietet seit kurzem eine neue Musterwiderrufsbelehrung an. Darin gibt es eine neue Variante zum Fristbeginn, die ich noch nirgendwo anders gesehen habe:
„Die Frist beginnt am Tag nachdem Sie die Ware und die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben.“
ebay sagt:
„Berücksichtigt wird zudem die Regelung des § 187 Abs. 1 BGB wonach bei einer Frist, die durch ein bestimmtes Ereignis ausgelöst wird, diese erst am Tag nach dem Frist auslösenden Ereignis beginnt.“
In allen anderen Widerrufsbelehrungen (incl. dem „gesetzlichen“ Muster) heißt es:
„Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware…“.
Ist der „Tag danach“ nun ein unnötiger Schnörkel an der Widerrufsbelehrung von ebay oder teilen irgendwelche Abmahner oder Gerichte bereits diese Meinung?
Stephanie