Widerrufsbelehrung + §187Abs.1BGB, 1 Tag danach?

Hallo,

Ebay bietet seit kurzem eine neue Musterwiderrufsbelehrung an. Darin gibt es eine neue Variante zum Fristbeginn, die ich noch nirgendwo anders gesehen habe:
„Die Frist beginnt am Tag nachdem Sie die Ware und die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben.“

ebay sagt:
„Berücksichtigt wird zudem die Regelung des § 187 Abs. 1 BGB wonach bei einer Frist, die durch ein bestimmtes Ereignis ausgelöst wird, diese erst am Tag nach dem Frist auslösenden Ereignis beginnt.“

In allen anderen Widerrufsbelehrungen (incl. dem „gesetzlichen“ Muster) heißt es:
„Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware…“.

Ist der „Tag danach“ nun ein unnötiger Schnörkel an der Widerrufsbelehrung von ebay oder teilen irgendwelche Abmahner oder Gerichte bereits diese Meinung?

Stephanie

Ist der „Tag danach“ nun ein unnötiger Schnörkel an der
Widerrufsbelehrung von ebay oder teilen irgendwelche Abmahner
oder Gerichte bereits diese Meinung?

Da dir sonst keiner antworten will…:

§ 187 I BGB wird oft auch analog angewendet oder vom Rechtsgedanken her. Ob nötig oder nicht: Man steht damit auf der sicheren Seite.

Levay

Hallo,

danke für die Antwort. Mir wiederstrebte es etwas, schon wieder überall Widerrufsbelehrungen zu überarbeiten, aber es scheint dann, es muss wohl sein. Besser die Arbeit als eine Abmahnung.

Stephanie