Hallo!
Angenommen Person A kauft sich eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus, wo zum Teil weitere Eigentumswohnungen und zum anderen Teil Mietwohnungen verfügbar sind.
Die gekaufte Eigentumswohnung von Person A befindet sich im 3. Stockwerk von insgesamt 4 Stockwerken. Die Wohnung hat einen kleinen Balkon, der seitlich zu einer Terasse liegt, welche allerdings ein Stockwerk höher liegt.
Person X kauft sich genau die Wohnung über Person A. Person X ist weiblich und hat eine minderjährige Tochter.
Person A hat einen sehr leisen Lebensstil, nimmt Kopfhörer beim TV-schauen und läuft mit Schaumstoff-Schuhen durch die Wohnung. Nur selten hört man einen Ton von Person A aus der Wohnung.
Weiterhin nutzt Person A den kleinen Balkon zum sonnen und Wäsche aufhängen.
Leider wird Person A von Person X durch Lärm und Dreck gestört. Unverständlicher Weise läuft Person X den ganzen Tag auf Absatzschuhen , welche man durch die dünnen Wände sehr gut hört.
Unsinniger Weise und provokanter Natur schüttelt Person X regelmäßig Dreck auf den kleinen Balkon. Dadurch kann Person A keine Wäsche mehr aufhängen und sich schon garnicht sonnen.
Der Lärm durch die Absatzschuhe wird noch von Mietern und Wohnungsbesitzern um Person A herum wahrgenommen.
Person A schreibt daraufhin einen Brief an Person X, mit der Bitte den Lärm und die Verdreckung des Balkons einzustellen. Person X reagiert nicht darauf.
Einige Wochen später treffen sich Person A und Person X(in Begleitung der Tochter) in einem Fahrstuhl. Person A fragt, ob die Person gegenüber denn die Person X sei. Sofort wird Person X wütend und sagt: „Dann gehen sie doch zum Anwalt!“ und drückt Person A immer näher an die Fahrstuhltür.
Am nächsten Morgen hat Person A einen Brief im Briefkasten, mit der Drohung, das wenn Person A sich der Tochter von Person X nochmal nähert, die Polizei eingeschalten wird. Dabei ist ein Fahrstuhl ein öffentlich zugängiger Raum, der jedem Bewohner zur Nutzung frei verfügbar ist.
Person A kontert mit einem ähnlich kurzen Brief, mit dem Hinweis, das sie die Polizei einschaltet, wenn der Lärm nicht aufhört und Person X ihre Tochter nicht von ihr fernhält.
Dann ist erstmal eine Weile Ruhe. Auch der Lärm und die Verdreckung lassen etwas nach. Doch irgendwann reagiert Person X auf laute Stimmen ein Stockwerk tiefer und trampelt bewusst mit Absatzschuhen.
Der verbleibende Zustand ist jener, das Person A die Verdreckung weitestgehend eingestellt hat, aber weiterhin mit Absatzschuhen durch die Wohnung läuft.
Lange vor dem Lärm hat Person X das Bad überlaufen lassen, so dass Wasser durch die Decke zu Person A gelangte. Person A musste auf Basis von Versicherungserstattung diese Flecken und den Geruch beseitigen. Leider wird der Geruch nie ganz verschwinden.
Der Hausmeister reagiert garnicht auf Anfragen von Person A und der Wohnanlagenbesitzer ist ein immerzu verlierender Anwalt, der jede Streitigkeit mit einem Prozess lösen will. Person A steht ohne Möglichkeiten da.
Was kann Person A tun, damit die Wohnqualität in der Wohnung wieder zunimmt.
Vielen Dank für eure Antworten
Holzbrett
Hallo
Hallo!
Angenommen Person A kauft sich eine Eigentumswohnung in einem
Mehrfamilienhaus, wo zum Teil weitere Eigentumswohnungen und
zum anderen Teil Mietwohnungen verfügbar sind.
Die gekaufte Eigentumswohnung von Person A befindet sich im 3.
Stockwerk von insgesamt 4 Stockwerken. Die Wohnung hat einen
kleinen Balkon, der seitlich zu einer Terasse liegt, welche
allerdings ein Stockwerk höher liegt.
Person X kauft sich genau die Wohnung über Person A. Person X
ist weiblich und hat eine minderjährige Tochter.
Person A hat einen sehr leisen Lebensstil, nimmt Kopfhörer
beim TV-schauen und läuft mit Schaumstoff-Schuhen durch die
Wohnung. Nur selten hört man einen Ton von Person A aus der
Wohnung.
Weiterhin nutzt Person A den kleinen Balkon zum sonnen und
Wäsche aufhängen.
Leider wird Person A von Person X durch Lärm und Dreck
gestört. Unverständlicher Weise läuft Person X den ganzen Tag
auf Absatzschuhen , welche man durch die dünnen Wände sehr gut
hört.
Unsinniger Weise und provokanter Natur schüttelt Person X
regelmäßig Dreck auf den kleinen Balkon. Dadurch kann Person A
keine Wäsche mehr aufhängen und sich schon garnicht sonnen.
Der Lärm durch die Absatzschuhe wird noch von Mietern und
Wohnungsbesitzern um Person A herum wahrgenommen.
Person A schreibt daraufhin einen Brief an Person X, mit der
Bitte den Lärm und die Verdreckung des Balkons einzustellen.
Person X reagiert nicht darauf.
Einige Wochen später treffen sich Person A und Person X(in
Begleitung der Tochter) in einem Fahrstuhl. Person A fragt, ob
die Person gegenüber denn die Person X sei. Sofort wird Person
X wütend und sagt: „Dann gehen sie doch zum Anwalt!“ und
drückt Person A immer näher an die Fahrstuhltür.
Am nächsten Morgen hat Person A einen Brief im Briefkasten,
mit der Drohung, das wenn Person A sich der Tochter von Person
X nochmal nähert, die Polizei eingeschalten wird. Dabei ist
ein Fahrstuhl ein öffentlich zugängiger Raum, der jedem
Bewohner zur Nutzung frei verfügbar ist.
Person A kontert mit einem ähnlich kurzen Brief, mit dem
Hinweis, das sie die Polizei einschaltet, wenn der Lärm nicht
aufhört und Person X ihre Tochter nicht von ihr fernhält.
Dann ist erstmal eine Weile Ruhe. Auch der Lärm und die
Verdreckung lassen etwas nach. Doch irgendwann reagiert Person
X auf laute Stimmen ein Stockwerk tiefer und trampelt bewusst
mit Absatzschuhen.
Der verbleibende Zustand ist jener, das Person A die
Verdreckung weitestgehend eingestellt hat, aber weiterhin mit
Absatzschuhen durch die Wohnung läuft.
Lange vor dem Lärm hat Person X das Bad überlaufen lassen, so
dass Wasser durch die Decke zu Person A gelangte. Person A
musste auf Basis von Versicherungserstattung diese Flecken und
den Geruch beseitigen. Leider wird der Geruch nie ganz
verschwinden.
Der Hausmeister reagiert garnicht auf Anfragen von Person A
und der Wohnanlagenbesitzer ist ein immerzu verlierender
Anwalt, der jede Streitigkeit mit einem Prozess lösen will.
Person A steht ohne Möglichkeiten da.
Was kann Person A tun, damit die Wohnqualität in der Wohnung
wieder zunimmt.
Die Stöckelschuhe kann niemand verbieten und wenn sich die Fronten erst mal so verhärtet haben, ist wohl nur Auszug/ Verkauf angesagt.
Wie wäre es die Stereonanlage entsprechend aufzudrehen um die Stöckelschuhe zu übertönen?? Und fersehen mit Kopphörer gucken macht doch auch niemand …
Vielen Dank für eure Antworten
Holzbrett
LG
Mikesch
Person A macht sowas aber tatsächlich und befindet sich nicht mehr in den Zeiten, wo laute Stereoanlage üblich sind. Wie gesagt - Person A ist ein sehr ruhiger Mensch, der sonst niemand übles tun möchte.
Hallo
Person A macht sowas aber tatsächlich und befindet sich nicht
mehr in den Zeiten, wo laute Stereoanlage üblich sind. Wie
gesagt - Person A ist ein sehr ruhiger Mensch, der sonst
niemand übles tun möchte.
das tut aber nun nix zur Sache mit was für Schuhe Person X durch Ihre Wohnung tappert…
Wir hatten hier schon mal die Konstellation, da wollte jemand einer über 80jährigen ihren Gehstock streitig machen, weil der auch bischen Krach macht…
LG
Mikesch
Es macht aber schon einen Unterschied, in welcher Lautstärke und Intensität dieses Geräusch zu hören ist. Person X schläft nur circa 6 Stunden und ist sogar noch um 3 Uhr Nachts in der Wohnung gut zu Fuss. Außerdem ist der Gehstock eine Gehhilfe. Absatzschuhe können abgelegt werden und gegen geräuscharme Schuhe eingetauscht werden.
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du sagst es: können und nicht müssen und dazu zwingen, mit welchen Mitteln auch immer, kann man die Person eben nicht.
Mikesch
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Tach Holzbrett,
ich vermute mal folgende Besitzverhältnisse: es handelt sich um eine Wohnanlage, in der nur Eigentumswohnungen sind. Manche Eigentümer haben ihre Wohnungen vermietet. Der Anwalt ist nicht Besitzer der Wohnanlage, sondern der Verwalter.
Ist Person A weiblich? Männlich?
X mit den Stöckelschuhen ist ja zweifellos weiblich; Warum kauft A nicht einen schönen Blumenstrauß und besucht X mal zu Kaffee (nach dem geschilderten Vorfall im Fahrstuhl möglichst mit Ankündigung) und beredet die ganzen Probleme beim Kaffee. Oder er lädt X ein; das spart sogar den Blumenstrauß.
Selbst wenn es Überwindung kostet: einfach freundlich miteinander reden wirkt Wunder. Ich habe auch eine Nachbarin, die lauter böse Sachen über mich verbreitet hat, aber eines Tages habe ich festgestellt, daß es mich viel mehr Energie kostet, sie nicht zu grüßen als es mich kosten würde, sie zu grüßen. Alsohabe ich sie regelmäßig freundlich gegrüßt und sogar ihren doofen Dackel schön gefunden. Wir lieben uns nicht, aber das Verhältnis ist entspannt und wir können auch über unangenehme Dinge reden.
Eine andere - und vor dem Einschalten eines Anwalts oder der Polizei die letzte - Möglichkeit wäre, in der Eigentümerversammlung, die jährlich stattfinden muß, die Sache zu einem TOP zu machen.
Gruß - Rolf
KÖNNEN und NICHT MÜSSEN war deine jetzige Antwort. Die davor war: Sowas wie TV mit Kopfhörern macht keiner. So eine Antwort kann man doch einfach bleiben lassen, oder? Ich nenn die Fakten und dann kommt eine Leugnung. Nicht wirklich hilfreich.
Das mit dem Lärm ist das eine. Wie sieht es mit dem Dreck auf dem Balkon aus?
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Hallo
Das mit dem Lärm ist das eine. Wie sieht es mit dem Dreck auf
dem Balkon aus?
Tja das eine andere Baustelle. Wie sieht denn die Beweislage aus?? Den Beschuldigten erwischt, Bilder gemacht oder kommt der aus bautechnischen Gegebenheiten nur in Frage? Gerichtsfest das Ganze ??
lG
Mikesch
Gibts eigentlich auch Bretter die nicht aus Holz sind??