Mahnbescheid Überschneidung Bezahlung

Hallo,

angenommen Person hat ist im Verzug.
Gläubiger gibt Schreiben an ein Anwaltsbüro weiter. Dieser Schickt
eine weitere Mahnung. Da Person A im Urlaub gewesen sein könnte,
sieht Sie es 3 Wochen später.Geht sofort los, bezahl die
Hauptforderung, Zinsen, Mehrwertsteuer,Verzugsschaden aber nicht
die vorgerichtlichen Kosten und die Auslagen. Sie ist der Meinung
diese Kosten wären zu unrecht.1 Tag später erreicht Sie ein weiters Schreiben mit der Info über Mahnbescheid und noch 1 Tag später der
Mahnbescheid selber, eingereicht beim am Amtsgericht 1 Tag bevor Sie
bezahlt hatte.

A fragt sich jetzt: Sind vorgerichtliche Kosten rechtens ?
Falls sie Widerspruch einlegt ohne die Gerichtskosten
und die geforderten vorg. Kosten zu bezahlen. Was würdet als Gläubiger tun? Klageänderung,Schuldner anschreiben Widerspruch zurück
zuziehen oder Klage zurück zu ziehen.

Danke Euch Alle,
Sancho

Und diesmal weniger Absätze

A fragt sich jetzt: Sind vorgerichtliche Kosten rechtens ?

Ob sie der Höhe nach berechtigt sind, kann man hier nicht sagen, geradee Inkassobüros sollen da - habe ich gehört - auch mal mehr berechnen, als ihnen zusteht. Dem Grunde nach sind die Forderungen berechtigt, wenn der Schuldner, wie du sagst, im Verzug war.

Falls sie Widerspruch einlegt ohne die Gerichtskosten
und die geforderten vorg. Kosten zu bezahlen. Was würdet als
Gläubiger tun? Klageänderung,Schuldner anschreiben Widerspruch
zurück
zuziehen oder Klage zurück zu ziehen.

Woher sollen wir denn wissen, was der Gläubiger tun wird? Ich als Gläubiger würde Klage erheben.

Levay

Hallo!

Was würdet als
Gläubiger tun? Klageänderung,Schuldner anschreiben Widerspruch
zurück
zuziehen oder Klage zurück zu ziehen.

Es kommt darauf an: Wenn eine leise Hoffnung besteht, dass der Schuldner zur Vernunft kommt, biete ich ihm an, dass er bis Ende der Woche Zeit hat, die Kosten zu bezahlen, weil das die Sache für ihn billiger macht.

Passiert nix, oder habe ich erst gar keine Hoffnung, dass etwas passiert, zahle ich die restlichen Gerichtskosten ein, erkläre den Rechtsstreit in der Hauptsache für teilweise erledigt, warte auf das Urteil, lasse meine Kosten festsetzen, übergebe Urteil und Kostenfestsetzungsbeschluss dem Gerichtsvollzieher und habe so nach einem halben Jahr mein Geld wieder zurück.

Variante 1 ist demnach für beide Seiten angenehmer.

Danke erstmal,

die Höhe der Kosten mag also falsch sein,das Auferlegen nicht. Gut.
In diesem angenommen Fall heisst es: Der Schuldner ist noch verpflichtet die restlichen Forderungen zu zahlen.

Wie verhält sich eigentlich die Tatsache das Mahnbescheid, Eingang
Gericht 23.7/Bearbeitung 24.7/ Eingang Schulder 27.7, der aber,
zwar nur teilweise,am 25.7 bezahlt hat.
Fall A:Hätte er die komplette Rechnung bezahlt,wäre er auch für die Mahnkosten verantwortlich?
Fall B:Vorg. Kosten nicht bezahlt,dann für die Mahnkosten verantwortlich.(Wann A greift, ist B überflüssig)
Sie konnte nicht wissen es kommt ein Mahnbescheid !

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