Hallo,
ich bin Eisenbahner und z.Z. werden ja dauernd einstweilige Verfügungen von der DB beantragt u.ä…
Meine Frage ist, ob dadurch auch Kosten(Gerichtsgebühren etc.) entstehen und in welchen Umfang man sich diese vorstellen kann?
Gruß
Jörg
Hallo,
ich bin Eisenbahner und z.Z. werden ja dauernd einstweilige Verfügungen von der DB beantragt u.ä…
Meine Frage ist, ob dadurch auch Kosten(Gerichtsgebühren etc.) entstehen und in welchen Umfang man sich diese vorstellen kann?
Gruß
Jörg
ich bin Eisenbahner und z.Z. werden ja dauernd einstweilige
Verfügungen von der DB beantragt u.ä…
Meine Frage ist, ob dadurch auch Kosten(Gerichtsgebühren etc.)
entstehen und in welchen Umfang man sich diese vorstellen
kann?
Es fallen Kosten an, deren Umfang ist aber wesentlich bestimmt durch die Anwaltskosten und daher abhängig vom angesetzten Streitwert, den das Gericht im Kostenfestsetzungsbeschluss allerdings bestätigen muss.
IANAL
Schorsch