Rückgaberecht bei Retourware anders als bei Neuwar

Hallo,

wie ist denn hier die Rechtslage:

Herr Mustermann kauft einen Laptop (Retourgerät) zu einem leicht ermässigten Preis.
Nach dreitägiger Nutzung bekommt er „kalte Füsse“ und hat Angst, das Gerät könnte vielleicht doch einen Fehler haben oder schnell kaputtgehen.

Darf er es zurückgeben? Darf er sein Geld zurückverlangen?

Danke für Eure Anztworten

Hallo,

wo hat er das Gerät gekauft, Versandhandel oder Kaufhaus?
Man hat in der Regel nur bei Fernabsatzgeschäften ein Rücktrittsrecht.

Gruß