Hallo,
wie ist denn hier die Rechtslage:
Herr Mustermann kauft einen Laptop (Retourgerät) zu einem leicht ermässigten Preis.
Nach dreitägiger Nutzung bekommt er „kalte Füsse“ und hat Angst, das Gerät könnte vielleicht doch einen Fehler haben oder schnell kaputtgehen.
Darf er es zurückgeben? Darf er sein Geld zurückverlangen?
Danke für Eure Anztworten